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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0014
Hof der Forstbehörde zum Kauf an, da er in Stockmatt (Gmde. Wies) eine bessere
Hofstelle erwerben könne. In langem Hin und Her ziehen sich die Kaufverhandlungen
bis 1851 hin. Man ist froh, „die Entfernung dieses streitsüchtigen
und eigensinnigen Mannes von der Sirnitz" schließlich doch erreicht zu haben.

Nun ist von den sechs Lehensträgern auf der Sirnitz nur noch einer übrig
geblieben: Georg Trefzer, dessen Vater Johann Georg Trefzer schuldenhalber
bereits 1834 einmal sein Anteil hat verkaufen wollen. Durch Begleichung der
Schuldsumme ist damals der Heimfall abgewendet worden. Bei den Erwerbungen
, die die Forstverwaltung in den letzten Jahrzehnten (1827: Johann Georg
Schick der obere; 1833: Michael Kiefer; 1845: Jacob Roser; 1847: David Gutmann
; 1851: Christian Schick) durchgeführt hat, spielt fast immer eine gewisse
Rivalität zwischen Hofdomänenkammer einerseits und Forstdirektion andererseits
eine Rolle. Die Domänenverwaltung ist darauf bedacht, durch Verkauf oder
Versteigerung die in ihren Augen unrentablen Güter abzustoßen und den vereinnahmten
Kaufschilling anderweitig anzulegen.. Die Erblehengüter gehen dabei
durch die sogenannte Allodifikation in freien Besitz der Käufer über. Da man
dann aber keine Kontrolle mehr darüber hat, wer sich auf der Sirnitz ansiedelt
und wie stark die Familienzahl durch eventuelle Güterteilungen zunimmt, ist die
Forstbehörde ihrerseits stets darauf aus, die Güter nicht durch Allodifikation zu
verlieren, sondern den Heimfall abzuwarten, notfalls auch die Schulden der
Lehenmeier zu übernehmen, dann aber durch Arrondierung der Waldbestände
und Aufforstungen auch einen Nutzen aus dem Grundbesitz zu ziehen. Da beiden
Verwaltungszweigen jedoch als oberstes Ziel das Wohl des Fiskus vor Augen
zu stehen hat, verschließt man sich seitens der Domänenverwaltung nicht den
Gründen, die die Forstbehörde vorbringt. So liest man z. B. einmal in den
Verhandlungsprotokollen über das letzte Lehensgut des Georg Trefzer, man solle
den Ubergang dieses Gutes in private Hände durchaus nicht zulassen, da sonst
Gefahr bestünde, daß der Hof in mehrere Hände ginge und dann die alte
Unordnung auf der Sirnitz wieder von vorn anfange. 1852 kommt es zum Kaufvertragsabschluß
mit Trefzer, und damit hat das Erblehengut Sirnitz aufgehört
zu existieren. Es gibt nun keine Erblehenmeier mehr dort oben.

„Es wäre wünschenswert, wenn die Räuberkolonie auf der Sirnitz, sey es
durch Ankauf oder anderen Erwerb, endlich einmal vertilgt und die Wohnungen
des auf der Sirnitz hausenden Diebs- und Raubgesindels dem Erdboden gleich
gemacht werden könnten", hat 1834 ein eifriger Forstbeamter in einem Bericht
an seine vorgesetzte Behörde geschrieben. Man solle kein Opfer scheuen, diesem
Treiben Einhalt zu gebieten. Denn, so läßt er seinem Zorn freien Lauf: „Das
gesammelte Holz, das in Müllheim und Umgebung, wo solches meistens hin
verbracht und verkauft wird, dient nur zur Befriedigung der Sauflust, und bei
den Sirnitzbauern, ohne Ausnahme, läuft alles durch die Gurgel hinunter. Fressen,
Saufen und sonstige heimliche Vergnügen sowie Holzstehlen, mitunter auch etwas
Straßenraub treiben sind die Hauptbeschäftigungen und Vergnügungen der Sirnitzbewohner
." Man müsse das „Gesindel" an Orten unterbringen, wo es besser
unter polizeilicher Aufsicht stünde! Dieses makabre Treiben, das vielleicht der
besseren Wirkung halber etwas überspitzt dargestellt worden ist, hat nun ein
Ende gefunden. Ob der getreue Staatsdiener, der mit seinem Bericht wohl mit
dazu beigetragen hat, den Stein ins Rollen zu bringen, diesen Sieg der Gerechtigkeit
noch erlebt hat?

Jedenfalls muß die Befriedigung darüber tief empfunden worden sein. Denn
im Ortsbereisungsprotokoll von Schweighof aus dem Jahre 1855 heißt es:
„Gücklicherweise sind die Sirnitzhöfe jetzt eingegangen. Diese waren
eine Stunde von Schweighof an der Sirnitzstraße, die nach Schönau führt, gelegen
und gehörten früher sieben (so im Bericht; es waren jedoch nie mehr als

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