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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0038
ist durch Herr Vogt Heimburger wie auch Michel Gisy und Botten und Bann-
warthen an dem Einigstag verzehrt worden 1 Gulden 9 Schilling 6 Pfennig."
Und Prof. Rest schreibt dazu: „Was der Einigstag, an dem den umliegenden
Orten geschrieben (und von den Dorfboten und den Bannwarten besucht) wurde,
bedeutet, kann ich nicht genau sagen; vielleicht hängt es mit dem Genossenschaftswald
und seiner Befahrung zusammen. Der Einigstag erscheint auch in einer
Ettenheimer Stadtrechnung vom Jahre 1693 in Verbindung mit einem „Holztag".
Es dürfte sich lohnen, einmal die Gemeinderechnungen von Holzen und Malsburg
nachzusehen, ob dort ähnliche Zehrgelder erscheinen."

Es könnte auffallen, daß Mappach den größten Anteil am Einigswald hat, obwohl
der Wald doch Holzeneinig heißt. Holzen und Mappach hatten bis etwa
1799 ein gemeinschaftliches Gemeindegericht, dessen Hauptort Holzen war.
Mappach reicht mit seinem Ortsteil Maugenhard südlich bis an das Kandertal.
Und wenn auf der Karte bei Mappach die Bezeichnung „Äußerer Sausenhart"
(zwischen Mappach und Welmlingen) zu lesen ist, dann finden wir in dem vortrefflichen
Verzeichnis der Flurnamen von Holzen, das Rudolf Reime 1961 seiner
Wahlheimat schenkte, die Bezeichnung „auff dem Saußenhard" 1564; „Äußerer
Sausenhard" 1765; „Innerer Sausenhard" 1520; „Auff dem niederen Sausenhard"
1520; „Uber den oberen Sausenhard" mit der Anmerkung: könnte der Außere
Sausenhard sein; schließlich noch 1761 „im Boden auf Sausenhard".

Man wird also nicht fehl gehen, wenn man annimmt, daß das ganze Gebiet
zwischen der heutigen Bundesstraße 3 im Westen und dem Kandertal im Osten
ursprünglich mit Laubwald bedeckt war: der Sausenhart, ein Königsforst. Seine
Besiedelung erfolgte von Westen her. Bekannt ist, daß Graf Ruthard im Jahre 767
an Abt Fulrad von St. Denis Besitzungen in Wollbach, Binzen, Rümmingen im
Kandertal und weitere Güter in andern Orten bis hin nach Kirchen verkaufte.
Weniger bekannt ist, daß alle Siedelungen im Kandertal, ausgenommen Kandern
und Hammerstein, auf dem östlichen Ufer lagen, und zwar einige Meter über
dem Tal. Die Straße aber überschritt bei Hammerstein die Kander und verlief
westlich auf der Höhe bis Binzen; dort auf der Höhe westlich des Tales verläuft
die Gemarkungsgrenze; dort stoßen heute noch Wollbacher Gemarkung und
Mappacher Gemarkung zusammen.

Nördlich von Kandern erwarb das Geschlecht, das sich von Kaltenbach nannte,
Besitz. Es ist schon vermutet worden, daß auf dem Bürgelnberg früher eine Tauf-
kirche für die ganze Gegend war, die dem hl. Johannes geweiht war; daher heute
noch die Bezeichnung „St. Johannisbreite". Dieses ursprüngliche Gotteshaus soll
von Gupf aus „fundiert" worden sein. Nun wissen wir, daß Heinrich II. dem
Kloster Stein am Rhein, das er vom Hohentwiel dorthin verlegt hatte, im Jahre
1007 den Ort Kirchen schenkte, zu dem ein Hof in Gupf gehörte. Unsere Kenntnisse
über die älteste Geschichte dieses Landstrichs sind noch sehr dürftig; doch
fällt auf, daß die bisher bekannten Fundstellen urgeschichtlicher Objekte eine Reihe
bilden von der Wolfschlucht im Behlen über das ausgegangene Innicken zum
Äußeren Sausenhart bei Welmlingen und Mappach und von dort weiter (der alten
Römerstraße folgend) nach Süden. Professor Kraft in Freiburg, der leider zu früh
im Kriege ums Leben kam, hat die Ansicht geäußert, die frühesten Menschen
könnten sich in der kalten Jahreszeit in die Wolf Schlucht zurückgezogen haben.
Vielleicht werden spätere Zeiten darüber Klarheit verschaffen können.

Es erhebt sich nun weiter die Frage, wann der Einig ausgeschieden wurde.
Man möchte Wellmer zustimmen, daß die fortschreitende Kolonisierung und die
mit ihr verbundene Gefährdung bis dahin selbstverständlicher Nutzungsrechte eine
Abgrenzung der Nutzungssphären erforderlich machte. Man denkt dabei an C. H.
Baer, der in den „Kunstdenkmälern des Kantons Basel-Stadt" Band III Erster
Teil, erklärt, daß in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts die karolingische Ge-

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