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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0060
Kleine Grenzänderung

1718 Juli 15 wurde in Ried die Grenze neu festgelegt und dabei die im
Oberhäuser Bann gelegenen Berge Horn und Frochenberg Oberhäuser überlassen
gegen einen an Ried angrenzenden Bezirk „grub". Landesfürstlich bleibt aber
dieser Bezirk „markgräflich" und darum bei der Oberhäuser Gemeinde6).

Folgen der Abhängigkeit von St. Blasien.
1. Das Dinggericht

Ried blieb in allem St. Blasianisch, auch in Sachen der Steuern (Schätzung)
und der Kriegskontributionen und der Musterung. Nur in Religionsangelegenheit
beanspruchte der Markgraf das Bestimmungsrecht. Darum finden wir Ried als
dinghörige Gemeinde, auch nach dem Religionswechsel im Jahre 1556, im Verzeichnis
der zum Kriegsdienst ausgemusterten Pflichtigen wie unter schatzungs-
pflichtigen Gemeinden.

Nachdem im Jahre 1356 bzw. 1371 die Fröhnd zur heutigen Gemeinde zusammengenommen
und geordnet war, wurden die drei Gemeinden Fröhnd, Todtnauberg
und Ried, welche in dem gleichen Verhältnisse zu dem Kloser S. Blasien
sanden, steuerlich und gerichtlich ähnlich behandelt. Im Jahr 1377, am 7. Juli,
wurde von Ritter Rudolf von Schönau, „den man spricht der Hürus Ritter der
Elter", der Vertrag des Abts Heinrich von St. Blasien mit seinen Leuten in Marnbach
bestätigt, daß sie wegen ihrer in Niederhepschingen, also auf der Fröhnd
liegenden Güter, einen „guten Salmen geben sollten, aber zukünftig fahlpflichtig
und zu dem ,hof ze Itunswand' dinghörig sein sollen", (c. 11/311 Nr. 2776).

So war wahrscheinlich um 1371 das Dinggericht zu Ittenschwand in Tätigkeit
für alle in den Orten Fröhnd, Ried und Todtnauberg Begüterten. Todtnauberg
hat immer wieder gegen die Zuteilung zum Dinggericht in Ittenschwand protestiert
, wurde unterm 9. August 1590 abgewiesen, hat sich aber nicht dabei beruhigt
. Fröhnd und Ried haben treu zu St. Blasien gehalten. Deshalb hat der
Abt von St. Blasien auch Ried wegen seiner Treue besonders gelobt und 1751
der Gemeinde deshalb 361 fl 42 kr nachgelassen 7).

Die wiederholten Differenzen wegen Ried wurden im Vertrag von Basel am
1. Juli 1718 beigelegt und Ried mit Ausnahme der Religionsausübung ganz dem
Kloster St. Blasien überlassen, aber im Jahr 1751 total der Markgrafschaft Baden-
Durlach überwiesen.

Dinggerichtsordnung 8)

Was bei dem Dinggericht zu Ittenschwand observieret und aus den Protokollis
extrahiert worden.

1. Gerufen werden zum Dinggericht alle Untertanen von Fröhnd, Todtnauberg
und Ried durch den Amann bei 3 Pf. (Strafe)

2. Das mit 12 Richtern aus verschiedenen Orten besetzte Gericht wird von
einem Vertreter St. Blasiens eröffnet.

3. Darauf nimmt der Amann den Stab und verbannt das Gericht zu 9
Schilling.

6) Spez. Akt.. Ittenschwand, Fasz. 1.

7) Spez. Akt. Fröhnd, Conv. 2, Fasz. 17.

8) Spez. Akt. Fröhnd, Fasz. 1.

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