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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-02/0044
Man hat am Munzenberg hin und wieder „närrisch und schädlich Holz" zum
Bauen freigegeben. Solche Ausnahmen berechtigen zum Vorwurf für die Herrschaft
: „Was man anderen verbieten wolle, täte man selbst am besten! Da doch
der Wald zum Schönesten ist!" Man spürt das besorgte Herz des Forstmeisters! —

Niemand kenne noch die Grenzen, wo der Wald endet; Herrenwald und
Canderwald soll mitten im Muntzenberg scheiden. Ob der Glashütte möge man
dem Canderer Gemeindewald einen großen Hau freigeben. Die Hägelberger
hausen in ihrem Wald, der im Osten an St.-Bläsi-Wald grenzt, „übel und unordentlich
".

Schon zu jener Zeit, zu Beginn der eigentlichen Forstbewirtschaftung, waren
in die Forstordnung die Gemeindewaldungen, die Zinswälder der Grundherren
und zuletzt auch noch aufgewachsener Privatwald einbezogen. „Item die Buchholen,
die Wollbacher Wald-Allmende auf dem Heuberg, ein lichter Eichwald, in dem
kein Hau vorgenommen werden soll. Item in den Wollbacher Zinsgütern auf
dem Eichelbühel, welche durch Ausrütten ganz verderbt sind, solle man einen
größeren Platz zum Rütten geben, darnach den Aufwuchs vermöge der Ordnung
fleißig bannen. Item uf dem Heuberg, welcher im Wollbacher Bann liegt und
worin die von Kandern, Wollbach und Tannenkirch gemeinsamen Weidgang,
„Viehtrieb" haben, solle kein Holz mehr gehauen werden, bis das Holz besser
erwachsen ist. Item, im Candermer Bann, im sog. Jux, ist ein Wald, in dem
baldmöglichst ein Hau abgezeichnet werde; darin haben Nebenau, Egerten,
Wollbach, Hammerstein und Kandern gemeinsamen Viehtrieb. Item, im „Langen
Rot" — Kandermer Bann — neben dem „Zandelberg", bis ans „hohe Stühle"
hinab an den Wildhaag, seien von der „Kanderner Hammerschmitte" bei 1000
Jucherten abgekohlt worden, ebenso wie im Steinbacher Wald bei Endenburg, wo
große Haue gemacht worden sind, dürfe kein Hau bezeichnet werden.

Hauingen, welches einige Jahre mit den Vier Höfen das Eckericht zusammen
genossen hätte, wurde nun auch aus der Beholzung des Röttier Waldes verwiesen,
da der Ort „niezumalen zu den 4 Höfen gehört" habe. Die beiden mögen sich
im Eckericht und in den „Vorhürst" schadlos halten (1527). Der Holzweg über
den Heuberg zum Munzenberg durch den Herrenwald, welcher der Herrschaft
ganz und gar eigen ist, hat 10—12 verschiedene Herren neben sich, welche dem
Wald großen Schaden bringen; der Weg soll abgegraben werden.

Die Herrschaft hatte ihren Waldbann über den schönen und großen Hochwald
quer durch die Gemeindemarkungen durchgesetzt. Als im Jahre 1718 die nutzungsberechtigten
Weidgenossen Streit wegen dem Trab in den Eckericht bekamen,
entschied die Landvogtei Rötteln die Abgrenzung für die vier Höfe-Orte: Tum-
ringen, Haagen, Otlingen, Binzen und Rümmingen erhalten den Distrikt „Vorderer
Röttier Wald, von vornen bis gen Wittlingen, den Moosgraben hinauf bis
gegen End der Weihermatten, bei Herrn Zanten-Holz hinauf, über die Hochstraß
bis an das Wolfsgarten-Häulin, dem Graben nach hinunter, bis wohin die Graben
zusammenkommen, allwo die Brunnen ehedessen ins Röttier Schloß geflossen sind,
und den Graben hinauf bis an das Hauinger Ecklin".

Wollbach, Hammerstein und Wittlingen nutzen den hinteren Röttier Wald
und den sog. Heuberg, welcher nicht zum Herrenwald gehört, sondern von
Tannenkirch im Tausch gegen Wald am Munzenberg an Wollbach kam und daher
von Wollbach mit seinen Flecken allein genutzt wird. Der Gemeinde Wollbach,
deren Gemarkung stark mit Wald bedeckt war, bedauerte den Verlust des
schönen Eichenschlags in der eigenen Gemarkung. Als ihr vorgeworfen wurde, sie
handle mit dem freigegebenen Schlagholz, versucht sie sich als wenig wohlhabende
Gemeinde zu entschuldigen, sie habe außer Frucht, Wein und etwas Vieh nichts
zu verkaufen. Ihre Ziegler, Hafner, Krummholz (Wagner), Schreiner benötigten
das ganze Nutzholz. Außerdem seien die Wildschäden auf ihren Feldern erheblich.

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