Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-02/0074
er einem Schwindler zum Opfer. Letzten Endes wurde er vom Podagra sehr geplagt
und starb in Rom im Alter von 66 Jahren.

In den sogenannten Franzosenkriegen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
hatten die Umgebung von Heitersheim und das Städtchen selbst viel zu leiden.
Es wurde geplündert und ausgeraubt. Nach dem Frieden zu Ryswik 1697 ließen
Großprior und Fürst Hermann von Wachtendonk und sein Nachfolger Fürst Wilhelm
von Rhede zunächst die Zehntscheune wieder aufbauen. Sie trägt heute noch
auf der Süd- und Nordseite in großen eisernen Zahlen das Baujahr 1705. Dann
erst wurden die Schäden an den anderen Gebäuden behoben.

In jenen Jahren wurden drei neue stattliche Gebäude aufgeführt: 1726 das
Badhaus für eine Heilquelle, die jahraus, jahrein gleich stark floß und nie eingefror.
Das Haus trägt das Wappen des Fürsten von Merfeld. 1730 folgte das Kanzlerhaus
am Schloßbuck mit dem Wappen des Fürsten von Nesselrode und Reichenstein
und 1733 vom gleichen Fürsten das Verwaltungsgebäude im Vorhof mit
einem reich verzierten Wappen. Mit diesen Bauwerken hatte man die alte, strenge
Bauweise verlassen. Sie erhielten Mansardendächer.

In Frankreich führten Willkür und Verschwendung in den höchsten Kreisen
einerseits und große Not beim Volk andererseits, beides stets in Verbindung zu
sehen mit den geistigen Strömungen jener Zeit, zur Revolution von 1789, die alles
Bisherige wegwischte. Die geistlichen Orden sollten abgeschafft werden, auch der
Malteserorden. Napoleon selbst machte den Anfang. Durch List gelang ihm die
Besetzung der Insel Malta. Durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 sollte
das Fürstentum Heitersheim für die verlorengegangenen Gebiete im Elsaß reichlich
entschädigt werden. Die Herrschaft Bonndorf, die Abteien St. Blasien, St. Peter
und zahlreiche andere Klöster im Breisgau wurden den Maltesern zugesprochen.
Doch es kam nicht mehr dazu. Die allgemeine Säkularisation war im Anmarsch,
und sie war nicht mehr aufzuhalten. 1806 wurde die endgültige Entscheidung
gefällt. Der Orden und damit auch das Fürstentum Heitersheim wurden säkularisiert
. Der Abt von St. Peter sagte: „So raubt nun der Stärkere und nennt es Besitznahme
!"

Kurfürst Karl Friedrich von Baden hatte mit der Besitznahme den Wirklichen
Geheimen Hofrat und Hofrichter Karl Wilhelm Ludwig Friedrich Freiherr von
Drais-Sauerbronn beauftragt. Die Beamten sollte er in badische Dienste übernehmen
. Der französische General Monard, der den Breisgau besetzt hielt, war
mit der Besitznahme einverstanden, ebenso der Minister Talleyrand. Aber auch
Württemberg und sogar Bayern wollten ein Stück vom Fürstentum Heitersheim
haben. Noch lange wurde darüber disputiert, bis Hofratsdirektor Stösser die
Okkupation durchführte. Doch die Besitzergreifung fußte auf keinem Rechtstitel
und war somit ein Unrecht. Fürst Rinck von Baldenstein wich der Gewalt. Er
erhielt eine anständige Pension, durfte im Schloß wohnen bleiben und alles
benutzen wie bisher. Leider konnte er seinen „Ruhestand" nur noch eineinhalb
Jahr genießen. Hochbetagt starb der letzte Fürst von Heitersheim am 30. Juni
1807 im Alter von 87 Jahren.

Die feierliche Übergabe des Fürstentums fand im Regierungsgebäude in Freiburg
unter Anwesenheit zahlreicher Zeugen, darunter auch der Vogt von Heitersheim
, statt. Zur Eingliederung in das Großherzogtum Baden wurden zehn
Gebote aufgestellt, die auch von den Franzosen gutgeheißen worden waren.
Immerhin scheint die Herrschaft Heitersheim dem Großherzog von Baden so
bedeutend gewesen zu sein, daß er unter seiner Titulatur auch das Prädikat
„Fürst von Heitersheim" führte.

Bei der Durchführung der Abwicklung gab es große Schwierigkeiten zu
überwinden, denn hier waren zwei grundverschiedene Verwaltungen, nämlich
diejenige der Territorialherrschaft des Fürstentums und die des Malteserordens,

135


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-02/0074