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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0026
nischen Merkur angenommen. Vielleicht wurde die Kapelle an Stelle eines heidnischen
Heiligtums errichtet oder als Zelle der Kaltenbacher Michaelskirche. Ein
Hauptverbindungsweg ging jahrhundertelang von Neuenburg, das einst bedeutender
war als Müllheim, über Auggen oder Hach auf der „alten Gaß" nach Feldberg,
Schallsingen, Vogelbach, Kaltenbach bis nach Tegernau, denn der Weg von Malsburg
nach Kandern wurde erst viel später gebaut. Die Anlieger mußten zur Instandhaltung
des Weges beitragen.

Ortsteil Gennenbach

Hier stand die Michaelskapelle, erwähnt ab 1150

Am 13. März 1373 vermachte der Pfarrer Ulrich Hapenstiehl von Nieder-
eggenen den Kapellen in Feldberg und Gennenbach je 10 Solidos. Er kam von
Schaffhausen, und sein Großvater mütterlicherseits war Herzog Burchard von
Schwaben. Noch heute sagt man zu dem Weg, der von Gennenbach zur Kirche nach
Niedereggenen führte, „Chilchwegli", dem Feldberger Kirchweg nach Oberegge-
nen „Chilstig", dem Weg von Obereggenen nach Bürgeln „Chilchweg".

Wie alte Leute erzählen, soll die Michaelskapelle oberhalb der Anwesen Wag-
ner-Hollenweger und Waldkirch gestanden sein. Bis heute heißt es dort unterhalb
der Reben, die fast bis zu den Häusern herabreichen, „bim Chilchmüürli". Demnach
muß die Mauer um die Kapelle, vielleicht auch um einen Klosterhof, bis dorthin
gegangen sein. Außer dem St. Blasischen „alten Gennenbachischen Hof gut", das
durch Jahrhunderte bestanden hat mit etwa 8 ha verstreut liegenden Feldern und
Rebbergen, hatten die Frauenklösterchen Sitzenkirch und Gutnau mit dem „alten
Gutnauer Hof" Liegenschaften. Im Jahre 1502 kaufte die Kirche in Feldberg den
St. Trudpertschen Hof dort. Die laufenden Gefälle löste der Markgraf um 650
Gulden ein. Häuser und Felder wechselten die Pächter, und diese tauschten die
Grundstücke nach Belieben. Mit Hilfe des jeweiligen Vogts und den Richtern mußte
einige Male Ordnung geschaffen werden. Bis 1607 war der Zins des St. Blasischen
Hofgutes nach Gutnau gekommen, von da an mußte er nach Bürgeln bezahlt wer-

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