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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0039
hausen. „Der Kauf geschah 1200 fl. Rinscher gülten und genämer, vollenschwerer
und rechter Werschaft an Geld und Gewicht." Das Geschäft wurde „zu Basel
vor Schultheiss und Gericht mit Urteil und recht ze Kräften erkannt".

Die größte Gefahr, der Markgraf könnte sich des Kemser Rheinzolls durch
Kauf bemächtigen, und sie, die Basler, um die ihnen so notwendige Einnahmequelle
bringen, war nun gebannt. Aber — für wie lange? Mit einigem guten
Willen des Königs und den nötigen Kapitalien des Markgrafen könnte sich dies
sehr zuungunsten von Basel auswirken. Der Zoll in Kleinkems war ja nur ein
Pfandobjekt. Und gleichermaßen war der Transitzoll in Basel ein Pfandobjekt:
Kaiser Karl IV. hatte diesen Transitzoll den Baslern um 2000 fl. ao. 1368 verliehen
. Und ein Pfandobjekt war endlich auch die V o g t e i der Stadt Basel,
von der ich noch gar nichts berichtet habe. König Sigismund hatte die Vogtei
Basel um 1000 fl. an Basel versetzt. Er hatte zunächst Henmann OfTenburg
diese Vogtei zur Auslösung angeboten. Aber der hatte Hemmungen und lehnte
ab. Er wollte die Basler Räte nicht erzürnen. Offenburg schlug dem König aber
den Markgrafen Rudolf zur Übernahme der Vogtei vor. Aber der König lehnte
ab: Er wollte das reiche Basel nicht vielleicht für immer an den benachbarten
Markgrafen verlieren.

Die Gefahr war tatsächlich groß, daß sich der Markgraf eines dieser drei Pfandobjekte
bemächtigen würde. Entweder das eine oder das andere oder das dritte.
Alle drei lagen den Baslern gleich nahe am Herzen. W i e konnte man das verhindern
? Ob einer von den Räten auf den rettenden Gedanken gekommen ist
oder ob es Henmann Offenburg war, ist nicht auszumachen. Ich gebe den Hergang
samt dem erzielten Erfolg mit Offenburgs eigenen Worten wieder:

„Die Räte baten mich, das Beste daran zu tun, daß ich alle ihren Zoll, den
in Kemps und den in der Stadt und auch die Vogtei in eine summ bringen
soll, das ich auch etwas schuf und mit einem ringen Geld zuwegen gebracht, also
das die dry Stuck bey eylf tusent guldin (genau 8200 fl.) standen, und das man
nit eines one das das andere lösen mag." Sigismund teilte dies den Räten der
Stadt Basel in einer Verfügung vor dem 30. 4. 1422 mit.

Die Räte atmeten auf. Diese Gefahr war gebannt. Die königliche Verfügung
gab ihnen die Garantie dem Markgrafen gegenüber, daß weder die Zölle
noch die Vogtei aus ihren Händen käme. 8200 fl. hatte der Markgraf nicht zur
Verfügung.

Was aber sagt der Markgraf Rudolf von Hachberg, Herr zu Rötteln und
Sausenberg dazu? Schon im Jahre zuvor hatte er Einspruch dagegen erhoben. Es
waren verschiedene Gegenstände, die da mit Basel bereinigt werden mußten: das
Gericht und die Fischenz zu Hüningen, die Brücke bei dem Galgen von Hüningen
, die beiden Wuhre auf der Wiese und vor allem der Rheinzoll zu Kerns.
Das war ein Gebiet, in welchem ohne allen Zweifel der Markgraf die hohe und
die niedere Gerichtsbarkeit hatte. Und da eine Zollstätte aufzurichten —, dagegen
legte der Markgraf schärfstens Einspruch ein.

Im Februar des Jahres 1422 fand dann in Basel unter dem Vorsitz des
Bischofs von Basel und in Gegenwart einiger Gesandten von Bern und Solothurn
eine Vergleichsversammlung statt. Zunächst fragte man den Markgrafen, weshalb
er denn den Herren von Staufen den Zoll gegönnt habe, den Baslern aber wolle
er diesen nicht gönnen? Von einer Antwort des Markgrafen auf diese Frage
wissen wir nichts. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, zu antworten: „Die Herren
von Staufen gehören zu meiner Grundherrschaft, die Basler jedoch nicht." Der
Markgraf war wohl mit Rücksicht auf den Kaiser so zurückhaltend. Die beiden
Parteien einigten sich zu folgendem Spruch: Der Markgraf soll die Basler
den Zoll 2-3 Jahre erheben lassen und „Darnach, solange sie das um ihn beschulden
".

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