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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0041
Die Müllheimer Zunft Vereinigung von 1811

von Oskar Wendling, Müllheim

bis 1820

Bei der Aufräumung des Bauschuttes des gegen Ende des Zweiten Weltkrieges
zerbombten alten Gasthauses „Zum Ochsen" in der Wilhelmstraße gegenüber dem
Landratsamt in Müllheim konnten im Sommer 1955 durch einen glücklichen Zufall
zwei Akten-Faszikel aufgestöbert und sichergestellt werden, die bis dahin in
der Schublade einer baufälligen Pultkommode einen mehr als hundertjährigen
Schlaf gehalten hatten.

Eines davon entpuppte sich bei näherem Zusehen als Zunftabrechnungen der
„Müllheimer Zunft-Vereinigung" für die Jahre 1811 bis 1820 mit den dazugehörigen
bezirksamtlichen „Revisions-Notaten". Das andere Faszikel, ein dicker Band
von rund 500 Seiten, war das chronologische Zunft-Journal dieser Vereinigung für
die Jahre 1834 bis 1858 mit den Protokollen des Zunftvorstandes über die Aufnahme
der Meister in die Zunft sowie über das Aufdingen und Freisprechen der
Lehrlinge.

Das erste Faszikel soll Anlaß sein, einige Gedanken über das Zunftwesen im
19. Jahrhundert zusammenzustellen.

Der Handwerkerstand hatte sich in Deutschland erst seit der Entstehung der
Städte entwickeln können. Im Schutze ihrer Mauern hatten sich die verschiedenen
Handwerker in Zünften organisiert und waren im Laufe des Mittelalters zu reicher
und wichtiger Bedeutung gelangt.

In den ländlichen Verhältnissen der Herrschaften Badenweiler und Rötteln,
also u. a. auch im Gebiet des späteren Oberamtes Müllheim, das durch die Verwüstungen
und die Entvölkerung im Verlauf und der Nachzeit des Dreißigjährigen
Krieges wirtschaftlich ausgeblutet war, konnte sich das Handwerk nur
langsam erholen. Die ständische Organisation des Handwerks zu Zünften setzte
hierorts erst in einer Zeit ein, als in den Städten das Zunftwesen bereits im Abgang
begriffen war.

Im Folgenden wird der Versuch gemacht, alte in unserem Gebiet vertretene
Handwerker festzustellen und nach Ausweis der zur Verfügung stehenden Urkunden
chronologisch aufzuführen.

Hierzu kommen in Betracht der sog. Waldbrief von 1428, die Taxordnung
von 1631 und die in der Folge genehmigten Zunftordnungen von 1650 ab.

Es sei bemerkt, daß nicht alle ausübenden Handwerker in Zünften erfaßt wurden
, daß manches Handwerk nur nebenberuflich ausgeübt wurde oder zeitweilig
ganz brach lag.

Der Waldbrief aus dem Jahre 1428 ist ein Vertrag, in welchem die Besitzverhältnisse
an den großen Waldungen um den Blauen herum festgelegt wurden
auf Grund der mündlichen Überlieferung und worin die bestehenden Ansprüche
der am Waldgebiet beteiligten Gemeinden und Herrschaften aufeinander abgestimmt
sowie die gemeinschaftliche Aufsicht und Bewirtschaftung beschlossen
wurde.

An Handwerkern wurden in dieser Urkunde zum ersten Mal die Brotbäcker
, die Müller, die Sägmüller sowie die Wagner erwähnt und ihre Rechte
auf Zuweisung ihres Holzbedarfs beurkundet. Schon früher wird (1393) eine
Blawel (oder Pluwel) beurkundet, d. i. eine Hanfreibe als Beiwerk einer Kornmühle
; 1585 erscheint eine Mühle für Hafermehl und eine Gersten-Rendel.

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