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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0042
Die Taxordnung von 1631 setzt die Preise für die Leistungen der Bader und
Barbiere, Bauhandwerker, Gerber, Küfer, Maurer, Metzger, Seiler, Schmiede,
Schneider, Schuhmacher, Steinhauer, WafTen-(Werkzeug-)schmiede und Wagner
fest.

Noch vor 1700 sind feste Zunftordnungen organisierter Handwerker mit behördlicher
Genehmigung in der Herrschaft Badenweiler schon nachweisbar für
Färber, Küfer, Krämer, Schmiede, Schneider, Schuhmacher, Wagner und Weber.

Von 1700 bis 1718 werden weitere Zunftordnungen erwähnt für Bäcker, Barbiere
, Gerber, Leineweber, Maurer, Metzger, Müller, Sattler, Seiler, Ziegler und
Zimmerer.

Im Jahre 1718 schließen sich Handwerker der Herrschaft Badenweiler mit
solchen der Herrschaft Rötteln zu einer gemeinsamen Zunft zusammen, der bald
danach noch Handwerker aus anderen Zünften beitreten, die alle ihren Sitz in
der Herrschaft Badenweiler haben. Dieser Zusammenschluß umfaßt die Dreher,
Glaser, Hafner, Schlosser, Schreiner, 'Seckler', Siebmacher, Uhrenmacher und
Zinngießer. Ferner werden noch die Leineweber und die Bierbrauer erwähnt,
erst später noch die Hutmacher (1777), die Schwarznagelschmiede (1757) und die
Strohdecker (1754), die aber mit dem Aufkommen der Ziegler in Abgang geraten
. Um diese „Zunftvereinigung" handelt es sich bei den hier zur Besprechung
anstehenden Zunftabrechnungen aus den Jahren 1811 bis 1820 und den behördlichen
Revisions-Notaten des Bezirksamtes. Nebenbei mag vermerkt werden, daß
die Zunftbecher der Bäcker und Müller, der Bierbrauer und Küfer sowie der
Metzger seit der Auflösung der Zünfte im Müllheimer Gemeindearchiv aufbewahrt
werden.

Als Zunftherbergen des Oberamts Müllheim waren bekannt: das Gasthaus
„Zum Rößle" für die Schuhmacher und Leineweber, das „Stadthaus" für die
Bauhandwerker und Bäcker, das Gasthaus „Zum Ochsen" für alle anderen Zünfte.

Als Markgraf Friedrich Magnus, der während der kriegerischen Heimsuchungen
seines Landes durch die französischen Raubzüge gegen Ende des 17. Jahrhunderts
in Basel Zuflucht gefunden hatte, nach zehn Jahren (um 1698) wieder
in sein Land zurückkehrte, verlieh er der Gemeinde Müllheim als dem Hauptort
seiner Herrschaft Badenweiler das Recht, einen regelmäßigen Wochenmarkt
abzuhalten, um die trostlose Wirtschaftslage seines Grenzlandes im Rheinknie zu
beleben, was sich in der Folge als durchaus glückliche, erfolgreiche Maßnahme
erwies.

Von dieser Zeit an datiert das Wachstum der Gemeinde Müllheim. Eine weitere
Belebung der Wirtschaft erhielt diese Gemeinde durch die Verlegung des
Oberamts-Sitzes von Badenweiler nach Müllheim im Jahre 1729. Als der Gemeinde
am 27. 1. 1810 das Stadtrecht verliehen wurde, war ihre Einwohnerzahl
schon auf 1700 angewachsen.

Um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert spielten sich politische und wirtschaftliche
Verschiebungen ab, die sowohl die Beziehungen der europäischen Völker
untereinander änderten, als auch das Verhältnis der Volksschichten zueinander
von Grund aus umgestalteten. Durch die französische Revolution waren alle
völkerrechtlichen, staatsrechtlichen und gesellschaftlichen Autoritäten gestürzt, der
Kampf um Freiheit und Gleichheit auf jedem Gebiet aufgenommen und alle althergebrachten
Vorrechte und Satzungen abgeschafft worden. So wurde auch die
wirtschaftliche Zunftordnung, einstmals vom Handwerkerstand als ein von ihm
selbst geschaffenes Recht geschätzt und geachtet, mehr und mehr als ein unerträgliches
Joch empfunden. Teilweise begannen die jungen Handwerker, sich
gegen den Zunftzwang zu wehren, der die Entfaltung der Freiwirtschaft und ihre
Kräfte knebelte. Aber sie stießen noch auf zähen Widerstand von Seiten der

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