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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0045
Die beiden Zunft-Rechnungen geben Bericht über den Mitgliederstand in den
neun Jahren von 1811 bis 1816 bzw. 1816 bis 1820, über die Ausbildung von 23
bzw. 17 Lehrlingen in diesen beiden Perioden und über die Aufnahme von zehn
bzw. sechs neu angehenden Meistern. Sie enthalten das Verzeichnis ihrer 57 Handwerksmeister
nach dem Stand vom 27. 1. 1820. Außerdem bringen sie das Ergebnis
der amtlichen Revisionen der Zunftkassen-Führung und führen die bei den
Zunfttagungen vorgebrachten Klagen der einzelnen Zünfte auf. Diese Zunfttagungen
fanden im Abstand von vier bis fünf Jahren statt (1811, 1816, 1820)
und wurden in der Zunftherberge, dem Gasthaus „Zum Ochsen" in Müllheim,
abgehalten, wo der Herbergsvater das Zunftmahl für alle Meister herrichtete.
In dieser Zunftherberge kamen die Zunftvorsteher auch zu den Sitzungen zusammen
, in denen über die Prüfung und Aufnahme der neu „angehenden" Meister
Beschluß gefaßt wurde sowie über das „Aufdingen und Freisprechen der Jungen
" und über andere Zunftangelegenheiten Verhandlungen gepflogen wurden.

Aus dem Revisorats-Bericht vom 19. 10. 1816 über die Abrechnungsperiode
vom 16. 1. 1811 bis zum 1. 10. 1816 geht hervor, daß am 19. 10. 1816 der Zunftvereinigung
52 Meister angehörten.

Im Revisionsprotokoll vom 1.2.1820 über die am 27.1.1820 abgehaltene
Zunfttagung werden 57 Meister namentlich aufgeführt, von denen 52 (8 Schlosser,
22 Schreiner, 5 Glaser, 4 Dreher, 9 Hafner, 4 Siebmacher) am Zunftmahl teilnahmen
. (Uhrmacher, Zinngießer und Seckler werden keine mehr angeführt.)

Auf der Zunfttagung vom 1. 10. 1816 wurden von den Zünften einige Klagen
vorgebracht. Ein entsprechendes „Resolutum" soll dem Großherzoglichen Bezirksamt
zur gefälligen Kenntnis gehorsamst vorgelegt werden zwecks Abstellung der
gerügten Mißstände.

Aus den „Abhör-Notaten" vom 10. 7. 1817, § 10, ist zu ersehen, daß die am
1. 10. 1816 auf der Zunfttagung vorgebrachten Klagen noch nicht an das Bezirksamt
eingereicht worden waren. Die alsbaldige Vorlage der Klagen an das Bezirksamt
wird vom Revisor angemahnt. Deshalb sahen sich die verschiedenen Zünfte
auf der folgenden Zunfttagung am 27. 1. 1820 veranlaßt, dieselben Mißstände
erneut zu Protokoll zu geben und auf Abhilfe durch das Bezirksamt zu dringen.
Das Protokoll über die vorgebrachten Klagen der Handwerker hat folgenden
Wortlaut:

Actum: Müllheim, den 27. Jenner 1820.

Auf heute wurde Tagfahrt zu Abhaltung der Schlosser-, Schreiner-, etc. Zunft
festgesetzt und die Meisterschaft auf ihre Herberge zum Ochsen dahier zusammen
beschieden.

Nachdem sich solche größtenteils versammelt hatte, wurde ihr die letztgestellte
Zunftrechnung publiziert, sie sofort befragt, ob sie etwas in Zunft-Angelegenheiten
vorzubringen wüßte, worauf im allgemeinen vorgebracht wurde, und zwar

A) von den Hafnern:

Sie hätten das, was sie im Protokoll vom 1. Oktober 1816, anliegender Rechnung
vom Jahr 1816 beigeheftet, angegeben, hiermit abermals vorzubringen, daß
nämlich das Hausieren mehrerer Kanderner und Sulzburger Töpfer, auch die
Niederlage von Waren solcher, welche nicht in das diesseitige Amt gehörten, von
Seiten des Amtes bei Strafe der Konfiskation verboten werden müßte; sodann
hatten schon mehereremal Maurer, was gegen alle Ordnung seie, Öfen aufgesetzt
und Hafnerarbeit gefertigt, welches ebenfalls denselben bei Strafe untersagt werden
möchte.

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