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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0049
Aus der Vermögens-Rechnung ergibt sich als Summe von Kapitalanlage und
Kassenbestand

am 1. 1.1811 ein Vermögensstand von 652 fl 38 er,
am 1.10.1816 ein Vermögensstand von 802 fl 32 er,

also ein Vermögenszuwachs von 149 fl 54 er,

am 1. 2.1820 ein Vermögensstand von 900 fl 19 er,

also ein Vermögenszuwachs von 97 fl 47 er.

Einige Anmerkungen mögen die obigen Rechnungposten erläutern. Die Auflagen
für Zehrungen (jährlich 15 Kreuzer) beliefen sich je Meister für die zwei
Zunfttagungen auf 75 bzw. 45 Kreuzer, die durch freiwillige Aufbesserungen
jeweils auf etwa zwei Gulden erhöht werden durften. Diese Zehrungsauflagen
wurden mit behördlicher Genehmigung beim Zunftmahl aufgezehrt und ergaben
für den Ladenmeister keinen nennenswerten Einnahme-Uberschuß.

Von den Taxen für jeden der neu angehenden Meister und von den Aufding-
und Freisprech-Taxen der Lehrlinge verblieb nach Abführung der Anteile für
Herrschaft und Domäne nur ein verhältnismäßig kleiner Überschuß von zirka
30 Gulden für beide Revisions-Perioden von 1811 bis 1820 zusammen.

Die Haupteinnahme der Zunftlade rührte aus den Zinsen der zu Kapital geschlagenen
Kassenüberschüsse früherer Jahre her.

Zum Abrechnungsposten „Zunfl-Unkosten" sei erläuternd bemerkt:

Anmerkung 1: Diäten und Besoldungen = festgesetzte Vergütung für den Zunftmeister
und den Ladenmeister.

Anmerkung 2: Aus der Zunftkasse werden durch Bezirksamtsanweisungen kleine

Unterstützungen ausbezahlt an arme, kranke und durchreisende
Wandergesellen für Verzehr beim Herbergsvater (13 fl 16 er und
Hfl 58 er).

Anmerkung 3: Für das Einbinden der Zunft-Rechnungs-Akten, Jahrgänge 1772

bis 1816 in 13 Bänden wird Rechnung gestellt über 7 fl 18 er.

Anmerkung 4: Verschiedene Unkosten: für eine Reparatur der Zunftlade 2fl58cr;

für das Putzen des Zunftschildes bezogen die Mägde des Herbergswirts
jährlich 12 Kreuzer.

Anmerkung 5: Tagesgebühren = Vergütung für besondere Botengänge. Dazu

folgende Anmerkungen: Eine Sonderausgabe für Tagesgebühren
wird bemerkenswerterweise folgendermaßen wörtlich begründet:
„Die Ausschreiben zur Vorladung sämtlicher Meister dieser Zunft
gingen zufälligerweise unwissend wo und wer eigentlich daran
schuld war, verloren. Hierauf mußte dieses Anschreiben frisch
gefertigt und, da die Zunftabhaltung auf der Herberge schon angesagt
war und dieselbe sich daraufhin zurüstete, solche durch die
zwei jüngsten Meister von Ort zu Ort herumgetragen und jedem
Meister eines Ortes besonders eröffnet werden. Diese zwei Meister
waren: Jung Mathias Mahler von Vögisheim und Joh. Georg
Dörflinger in Niederweiler. Von seiten der Zunftvorsteher
wurde diesen beiden für zwei Tage, da sie sehr übles Wetter und
Weg hatten, einem jeden per Tag 1 fl 12 er stipulieret und erhielten
nun zusammen 4 fl 48 er."
Ferner wird vermerkt, daß die Zunftlade bei der Vermögens-Aufstellung mit

einem Inventarwert von 14 Gulden zu Buch geschlagen wird.

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