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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-02/0012
in der Bannmeile des Schlosses. Zwing und Bann wurden wie das Niedergericht
vom Burgvogt verwaltet, welcher im Wechsel Männer aus den beiden Orten als
Vögte bestellte. Ein Großteil der Fluren rund um die Burg diente als Salgut
den Bedürfnissen des Schlosses, — die Hofreben, Hofgärten, Hofmatten —, oder
war Pfrundgut, Kapitelgut der RÖttler Kirche. Einige Güter waren auch als
Dienstlehen für den Burgvogt, Landvogt und Landschreiber usf. vorbehalten.

Neben die Grundherren drängten sich noch viele Zinsherren

Recht ansehnliche Zinsgüter erwarben sich die Basler Männer- und Frauenklöster
, die Chorherrenstifte, der Johanniter- und Deutsche Ritterorden; aber auch
die heimischen Dorfkirchen waren mit Pfarr- und Altarpfründen, mit Widdumsgütern
, reich ausgestattet. Sie alle zusammen erwarteten alljährlich an Martini
das erste und beste vom Segen der Fluren und belasteten damit Jahrhunderte,
bis zur Zinsablösung vor 150 Jahren, die wirtschaftliche Entwicklung der Dörfer
und des noch rein bäuerlichen Landes. Die Beraine verzeichnen genauestens bei
den beschriebenen Zinsgütern die Art und die Höhe der fälligen Bodenzinsen,
welche gleich blieben, bei Mißernten aber nicht verfielen, sondern als Rückstände
bis zur Bezahlung im Zinsbuch vermerkt wurden; Geld-, Frucht-, Wein- und
Hühnerzinse (Capaune, Hühner, Gänse), ablösige Zinsen, welche durch Schuldverschreibung
als Kapitalzinsen auf dem Gute lasteten, und unablösige, ewige
Zinsen, die sich auf Stiftsgüter beriefen.

Während die Schaffner um gewissenhaften Eingang der Zinse besorgt waren,
kümmerten sie sich so wenig wie die Zinsherren um einen fortschrittlichen Anbau
der Früchte, um die Bestellung, um Saatgut oder gar um das Wohl der einzelnen
Zinsbauern. Bei Verzug der Zinsen verlangten sie vor dem Niedergericht vielmehr
oft die „Frönung", die Beschlagnahme der fahrenden Habe oder Einzug der
Zinsgüter. Um Verlust oder Unterschlagung der Güter zu verhindern, scheuten
sie nicht die hohen Kosten zur erforderlichen Erneuerung der Zinsberaine.

Die Kirchengüter der „Heiligen" am Ort, St. Lorenzen zu Binzen, St. Georgen
(Jörgen) zu Haltingen, St. Mauritius (Moritz) zu Wollbach, St. Martin zu Eimeidingen
, wurden vor der Reformation von bestellten Kirchenmeiern, danach von
der Geistlichen Verwaltung Rötteln verwaltet. Die Güter und Gefälle der Basler
Klöster und Stifte — außer St. Peter — übertrug die Stadt Basel nach der
Reformation unter den überlieferten Titeln dem Direktorium der Schaffneien;
deren Einnahmen wurden den Stadtkirchen und -schulen zugeführt.

Neben den vorgenannten Grundherren hatten sich noch folgende Klöster in
unseren Dörfern mit Gütern und Gefällen reich versorgt:

St. Blasien

Die Mönche in der Albzelle zogen schon frühe vom Walde den Hochrhein
hinab, um im Breisgau Rebland zu suchen und auch zu finden. König Heinrich IV.
bot ihnen im Jahre 1065 mit einer Manse, einem Bauerngut, auch den zugehörigen
Rebgarten in „villa Hahaltingen", Besitz aus dem Vermächtnis der Herren von
Kaltenbach. In Haltingen besaß das Kloster im Jahre 1552 3 kleinere Schuppis-
güter, die in der Zwischenzeit verteilte Hufe (Manse), mit 4 Hofstätten und
14 Mannwerk Reben, welche den vierten Teil (Teilwein) vom Herbstertrag zu
zinsen hatten. Außerdem empfing der Schaffner im Bläsihof beim Istein-Tor zu
Kleinbasel von 16 Mannwerk, von 2 Dritteln des 24 Mannwerk großen bischöflichen
Rebgutes zu Haltingen, jedes 3. Jahr den Bannwein. Vom Güterfall, von

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