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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1968-02/0004
Im Heimatschrifttum wird die Arbeit kurzerhand als „Leutrum'sche Handschrift
" bezeichnet. In sechzehnjähriger Sammeltätigkeit wuchs das Werk zu einem
Umfang von 6276 Seiten an und wird im Bestand des Bad. Generallandesarchivs
in Karlsruhe in acht Handschriftenbänden mit den Signaturen 65/563—570 aufbewahrt
.

Leutrum konnte seinen Plan nicht ganz durchführen. Als ihm im Jahre 1747
Freiherr Gustav Magnus von Wallbrunn im Amt nachfolgte, widmete Leutrum
das unvollendete Werk am 14. März 1747 „Dem durchleuchtigsten Fürsten und
Herrn, Herrn Carl Friderich, Margraffen zu Baden und Hochberg, Landgraven
zu Sausenberg, Graven zu Sponheim und Eberstein, Herrn zu Rötteln, Badenweiler
, Lahr und Mahlberg, meinem Gnädigsten Fürsten und Herrn" (Handschrift
65/572 des Bad. Generallandesarchivs in Karlsruhe, Blatt 2—6), nachdem Markgraf
Karl Wilhelm, dem die Landesbeschreibung ursprünglich gewidmet worden
war, schon am 12. Mai 1738 verstorben war. Die Entstehung der Arbeit und das,
was sich Leutrum für ihr weiteres Schicksal erhoffte, stellte er folgendermaßen
dar:

„Ich erscheine vor Euer Hochfürstlichen Durchlaucht mit einer vor einigen Jahren angefangenen
und selbst geschriebenen, zwar nicht completen Landesbeschreibung über die
mir gnädigst anvertraute Landgrafschaft Sausenberg und Herrschaft Röteln, welche ich
mit größter Mühe und Employierung vieler Zeit meistens Horis extraordinariis et lucubra-
tivis mit Schwächung meines Gesichts zusammengetragen aus alten, meist ohnleslichen
Schriften und Documenten, teils auch aus hiesiger Oberamtsregistratur gezogenen, teils
von der Nachbarschaft und aus dem Land communicierten, erhalten habe.

Wenn demnach diese Arbeit bey Euer Hochfürstlichen Durchlaucht einigen Ingreß
findet und zu lesen gewürdigt wird, solle mich solche ganz nicht reuen, vielmehr mich
herzlich consolieren, und verhoffe, Euer Hochfürstliche Durchlaucht werden gleichwohlen
nicht ohne Nutzen solche lesen, vielmehr ein großes Licht und Nachricht von obgemelten
2 Herrschaften daraus bekommen. Der letztverstorbene Hochselige Herr, als sich dieselbe
wegen denen Kriegstroublen in Basel aufhielten und von dieser Arbeit vernahmen, waren
curios zu wissen, worinnen solche bestünde, ließen sich durch den verstorbenen Hofrat
und Archivarius Drollinger, mit welchem ich fleyßig hierüber correspondierte, vollständige
Relation erstatten, und da Höchstdieselbe darauf dieses Werk gnädigst approbierten, ließen
Sie mich durch gedachten Hofrat animieren, darinnen ja fortzufahren mit Versprechung,
das große Kostgeld auf einen eigenen Scribenten mir reichen zu lassen, welches ich aber
gehorsamst abgelehnet, um meine gratitudinem gegen diesen teuren Fürsten und dem
Hochfürstlichen Haus vor viele verspürte Fürstliche Gnadenbezeugungen ohninteressieret
in Unterthänigkeit zu erkennenzugeben und diese Arbeit sofort mit einer vorgesetzten
Dedication zu präsentieren. Ich konnte aber wegen Weitläufigkeit dieses Geschäfts, manch-
maligem Abmangel derer Acten und erforderlichen Nachrichten nicht weiter noch zu Ende
kommen oder im Leben des Hochseeligen Herren solche ad statum legendi gehorsamst
vorlegen, wie ich denn dato noch bey 20 Dorfschaften zu beschreiben habe, und da an
manchem Ort unterdessen ein und andere Änderungen, neue Käufe, Tausche, Vergleiche,
Renovationes usw. sich äußern werden, so möchte ohne gehorsamste Maßgab nicht ohn-
dienlich sein, diese meine Beschreibung etwa denen Herrn Archivräten zu Basel dahin
gnädigst zu übertragen, daß sie mit zu- und abschreiben solche suppliierten, verbesserten
oder veränderten, auch etwa neuen Indicien darüber verfertigten, wie es die Umstände
mit sich bringen würden, inmaßen vor meiner Abreise nicht Zeit gefunden, nachmalen die
eingebundenen Tomos zu durchlesen, dahero reichlich orthographyische und andere Errores
sich darinnen antreffen lassen könnten.

Wollen allenfalls Euer Hochfürstliche Durchlaucht per Extractum oder in Extenso
diese Landbeschreibung in hiesige Amtsregistratur copialiter auch gnädigst communicieren
lassen, würde es meinen Successoribus große Erleichterung in ihren Oberamtsgeschäften
geben, und sie mir in Zukunft etwa noch Obligation haben, auch leicht durch Supplementu

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