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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
31.1969, Heft 2/3.1969
Seite: 85
(PDF, 16 MB)
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ähnliche Bewegung festzustellen. Das Fazit am Ende des Jahrhunderts lautete
schließlich: „Deutschland hat aufgehört ein Agrarstaat zu sein und muß nach dem
Vorbild von England den Ubergang zum Industriestaat vollziehen". (Brentano
1895).

Wenn mit der speziellen Betrachtung des Weinbaus nachstehend einige Angaben
über die Rebflächen aufgeführt sind, so dürfte daraus wohl ersichtlich sein,
daß die Entwicklung des Weinbaus weitgehend von der allgemeinen wirtschaftlichen
und politischen Entwicklung abhängig war. Es wurde, soweit dies noch
möglich war festgestellt:

Jahr

Rebfläche in Baden

ha

1813

26 000

1858

18 400

1865

21600

1870

18 700

1916

11656

1954

6 070

Von den rd. 100 Gemeinden, welche im Weinbaubereich Markgräflerland im
Jahr 1865 noch als Weinbaugemeinden bezeichnet worden sind, gaben 15 davon
bis zum Jahr 1959 den Weinbau auf. In 36 Gemeinden wurde der Weinbau eingeschränkt
, wogegen in 11 Gemeinden eine Zunahme zu verzeichnen ist. In den
übrigen Gemeinden ist der Umfang des Reblandes nicht wesentlich verändert worden
. Es ist dabei zu bemerken, daß im Weinbaubereich Markgräflerland, zu dem
wir gerne den gesamten Weinbau zwischen Basel und Freiburg rechnen, nicht die
rigorosen Veränderungen erfolgten wie im ganzen Land Baden.

Obwohl in den Gründerjahren mit steigendem Wohlstand der Bevölkerung der
Bedarf an Wein größer wurde und dieser mit besseren Preisen honoriert wurde,
stiegen auch die Bewirtschaftungskosten im Weinbau durch neu aufkommende Rebkrankheiten
. Bis 1870 wurde für 1 hl Wein so viel bezahlt wie für 1 dz Weizen;
ausgangs des Jahrhunderts kostete 1 hl Wein soviel wie 2 dz Weizen. Bei den Rebkrankheiten
handelte es sich, von Amerika eingeschleppt, um den Äscherich
(oidium tuckeri) und seit den 80er Jahren um die Peronospora, die allgemein als
Blattfallkrankheit bezeichnet wurde. Die Bekämpfung beider Krankheiten war
zunächst problematisch und unzulänglich, so daß Ertragseinbußen nicht verhindert
werden konnten.

Das 20. Jahrhundert

Wie alle deutschen Weinbaugebiete wurde mit Beginn unseres Jahrhunderts
auch bei uns der Weinbau von der Reblaus bedroht. Im französischen Weinbau
waren zu dieser Zeit durch die Reblausverseuchung bereits sehr erhebliche Schäden
mit schwerwiegenden Folgen entstanden. Die weinbautreibenden Länder verpflichteten
sich demgemäß, aufgrund einer internationalen Konvention zur Bekämpfung
der Reblausseuche auf gesetzlicher Grundlage,

Im Markgräflerland wurde im Bereich des Isteiner Klotzes im Jahre 1910 der
erste Reblausherd festgestellt. Weil die Lokalisierung der Verseuchung nicht möglich
war, begann damit im ganzen Bereich des Weinbaus die kostspielige Reblausbekämpfung
, die erst mit der großräumigen Anpflanzung von reblausresistenten
Pfropfreben in der Nachkriegszeit eingestellt werden konnte. Mit Unterstützung
des Staates war die Neuordnung des gesamten Weinbaus des Markgräflerlandes
damit verbunden.

Bevor näher darauf eingegangen wird, soll zuerst noch auf die anderen Bedingungen
für den Weinbau hingewiesen werden. Mit der Reblausbekämpfung
entstanden höhere Kosten bei der Verjüngung der Rebbestände. Diese durfte nicht

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