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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
31.1969, Heft 2/3.1969
Seite: 96
(PDF, 16 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1969-02-03/0034
In der mit Trauben gefüllten Stampfbütte über der großen Boggde stand der Junge bis
zu den Lenden, nach oben mit einem Tuch abgeschirmt. (Im basel-bischöfliehen Gebiet besorgten
Frauen dies Geschäft). Der mit den blutten Füßen ausgestampfte Beerensaft lief
durch Löcher im Boden ab. Beim Heben eines viereckig ausgeschnittenen Bodendeckels fielen
auch die Treber dem Saft nach in die Boggde. Diese Übung war trotz altem Verbot noch
im 19. Jahrhundert im Schwange. (Ausschnitt aus Gem.plan, 18. Jh., GA. Haltingen).

Gelegentlich wurden durch Gesetze und Erlasse das Weinpantschen, das „Geut-
schen" und Vermengen mit Gewürzen und Kräutern, das „Arznen" von Landesherren
verboten und Vorschriften für ein sorgfältiges Behandeln der Weine, für
das Keltern, Fassen und Lagern eingeschärft. 1495 erließ Markgraf Christoph I.
von Baden die erste badische Weinordnung, welche befahl, das Gewächs so rein
zu belassen, wie es Gott wachsen ließ. Die Verordnung strebte mit der Einführung
des staatlich überwachten Wein-Schlages nach einem für den Bauern gesicherten
Weinpreis. Der jährlich neu von der Basler Rebleutezunft und einigen, von den
Weinorten bestimmten Beauftragten der Bauern (von 1451 bis 1804) für jeden
Ort nach Güteklassen festgesetzte Preis, der „Schlag", richtete sich nach der Menge
des jeweiligen Angebots und war daher so sprunghaft wie der Herbstsegen.

Der Rebbau hatte seine, auf lange Erfahrungen gegründete, jahrtausendalte
und eigenwillige Ordnung. Allezeit stand am Anfang eines jeden Rebjahres, das
um Lichtmeß begann, das Wissen und Bangen um des „liebevollsten Fleißes
zweifelhaft Gelingen". Immer auf seiner Hände schweres Mühen und den Segen
Gottes bauend, mit einem Fehljahr wie mit dem unnachsichtigen Fordern der
Herren rechnend, hegten und pflegten die Rebleute mit steter Sorgfalt das heimisch
ererbte Liebkind, fast allein auf sich gestellt, ohne fortschrittlichen Rat und Zuspruch
der heischenden Herren. Diese waren zunächst und vorsorglich um eine
zeitgerechte und vorteilhafte Pflege ihrer „Herrenreben" im „Fronberg" besorgt,
welche ihre Fröner dienstpflichtig und genau bemessen, zu verrichten hatten. Der
Abt von Muri hatte sich im 12. Jahrhundert über seine Hörigen, seine „Tag-
waner" zu Bellingen beklagt, sie würden dort seine klostereigenen 24 Mannwerk
Reben im Bau vernachlässigen und zuviel von seinem Wein in ihre eigenen Kehlen
und Keller leiten. Seine grundherrliche Ordnung verlangte jährlich für jedes

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