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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
31.1969, Heft 2/3.1969
Seite: 124
(PDF, 16 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1969-02-03/0062
Der Begriff „Adel" hat im Laufe der Jahrhunderte wiederholt einen Bedeutungswandel
mitgemacht. Dieser ist auch ersichtlich aus den beiden Gesetzessammlungen
der Alemannen. Im „Pactus Alamannorum" aus der 1. Hälfte des
7. Jahrhunderts werden die freien Kleinbesitzer als „Minofledi" den „Mittleren"
und „Besten" gegenübergestellt. Minofledus ist die frankolateinische Bezeichnung
für den Mann mit dem kleinen „Flet" = Diele, für den Häusler, würden wir
heute sagen. Die „Lex Alamannorum" des 8. Jahrhunderts unterscheidet „Liberi"
und „Meliores" (6). Außerhalb dieser freien Gruppen standen die unfreien Leute,
die rechtlich als Sache behandelt wurden. Die Beigaben der Alemannenfriedhöfe
gaben ein deutliches Bild dieser Standesunterschiede.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich, daß unter dem Personennamen, der in
unseren -hofen-Orten enthalten ist, ein freier Grundbesitzer einer der 3 Rangstufen
zu verstehen sein wird. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Wenn in
den Schenkungsurkunden an die Klöster St. Gallen und Lorsch oft Grundherren
erscheinen, die zahlreiche Vergabungen an die Klöster machen, oft an Orten, die
weit voneinander entfernt sind, dann wird es sich um Angehörige des hohen oder
mittleren Adels gehandelt haben. Sicher haben sie nur einen Teil ihres Besitzes
abgegeben. Solch weit im Land zerstreuter Grundbesitz dürfte das Ergebnis einer
entsprechenden Heiratspolitik gewesen sein.

Aus unserer Gegend seien noch einige Ortsnamen angeführt, welche das Bestimmungswort
„Adel" haben. Es gehören dazu: Adelhausen auf dem Dinkelberg
(Adelnhusen 1402), Adelsberg bei Zell i.W. (Adlisberg 1383) und Adilbolds-
hofen, abgeg. Siedelung bei Sitzenkirch (Kandern) (Adilboldishovin 1266) (7).

„Adliger", die ödung auf dem Hochgestade der Kander zwischen Rümmingen
und Schallbach, muß bei seiner Gründung ein -hofen-Ort gewesen sein und muß
bei seiner Auflassung „Adlicken" geheißen haben. Völlige Entsprechungen dazu
liegen aus dem Kanton Zürich vor: Adlikon, Gem. Regensdorf (Adalinchove 1040)
und Adlikon bei Andelfingen (Adlikon 1230) (8). Man könnte diese Reihe erheblich
erweitern.

Doppelungen

Weitere Beispiele von Namensgleichheit (Doppelungen) wie die beiden „Adliger
" seien abschließend noch erwähnt. Zu unserem Otlingen kommt das ehemalige
Wasserschloß „Die Burg von Otlingen, 1311" auf dem Hochgestade beim Bahnhof
Weil a. Rh. Nach wiederholter Zerstörung wurde sie immer wieder aufgebaut,
zuletzt im Jahre 1650. In Erinnerung an das Ende des 30jährigen Krieges wurde
sie jetzt „Schloß Friedlingen" genannt. Es fiel 1702 der endgültigen Zerstörung
anheim (9). Ob vor dem Bau der ältesten Burganlage im 13. oder 14. Jahrhundert
hier eine zweite Siedelung „Otlingen" bestand, die der Burg den Namen gab,
oder ob der Name von dem Dorf auf der Höhe übertragen wurde, kann nicht
entschieden werden.

Auch für Tüllingen (Tullinchovin 1179, Tulliken zwischen 1360 und 1370) (10)
gibt es eine Doppelung. Es ist das Dorf Niederdiegten (Baselland), das früher
gleichnamig war mit Tüllingen bei Lörrach.

„An der Stelle von Niederdiegten stand vorher eine kleine Siedelung, die ihren
eigenen Namen hatte: Tülliken. In Bereinen finden wir diesen typischen alemannischen
Siedelungsnamen als Flurnamen bis ins 18. Jahrhundert. In Urkunden von
1382 und 1450 wird dieses Dörfchen noch erwähnt, es muß also erst später verschwunden
oder umbenannt worden sein.

Daß dieses „Tülliken" tatsächlich an der Stelle des heutigen Niederdiegten
stand, erfahren wir aus folgendem: 1605 hören wir von einem Haus, das „zu
Tillighken" und 1703 sogar „zu Dillicken in Nider Dieckhten" benannt wird.
Ferner wird ein Stück Mattland im Jahre 1703 „hinder Düllickhen, jetzt in der
Reinmatt genannt" lokalisiert; die Rainmatt liegt wirklich hinter Niederdiegten.

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