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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 16
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0018
Die rechtsrheinische Grenze um Basel

Von Gerhard Moehring

Kaum eine Grenze entlang der deutschen Bundesrepublik zeigt so merkwürdige
Formen und ist so reich an wechselvollen geschichtlichen Ereignissen im
Zuge ihrer Entstehung wie gerade das rechtsrheinische Stück um Basel. Über
22 Kilometer erstreckt sich in zahlreichen Windungen und Kurven vom Basler
Rheinhafen die Grenze zunächst im Bereich des Unterlaufs der Wiese, dann mit
einem kühnen Abstecher hinauf auf den Tüllinger Berg, durchquert das Wiesental
, um sich im erneuten Anstieg auf die gegenüberliegende Höhe des Maienbühl
zur „Eisernen Hand" zu wenden. Dann aber führt der Grenzverlauf unvermittelt
wieder zurück, schneidet das Autal zwischen Inzlingen und Riehen, um
mit einigen grotesken Haken um St. Chrischona über den Unterberg wieder dem
Rhein unterhalb des Grenzacherhorns zuzustreben.

In hervorragender Weise dokumentiert sich die Geschichte dieser Grenze
noch an den bis in das 15. Jahrhundert zurückreichenden Grenzsteinen, die uns
in der folgenden Betrachtung im wesentlichen Wegweiser und Anhaltspunkte
sein sollen.

Grenzsteine zu setzen mit dem Ziel staatsrechtlicher Funktion, begann man
etwa um die Zeit von 1300. Als „Kreuzsteine" bekannt und noch mit einigen
schönen Exemplaren im Historischen Museum Basel vertreten, dienten sie zunächst
der Abgrenzung jenes Bereiches um Basel, in dem Reisende und Markt-
besucher mit dem sicheren Schutz des Bischofs rechnen durften. Sie bezeichneten
aber umgekehrt auch die Stelle, bis zu der sich die aus der Stadt Verbannten
eben diesem Bannkreis nähern durften. In unserem Grenzbereich gab es solche
Kreuzsteine in der Nähe der Wiesemündung, beim Bäumlihof in Riehen und
am Grenzacherhorn. Die erstgenannte und letztere Stelle hatten auch dadurch
Hoheitscharakter und damit Grenzfunktion, als hier am Rhein von markgräflicher
Seite die Todesurteile vollstreckt wurden, ursprünglich durch Ertränken
im Rhein, später mit Hilfe des hier errichteten Galgens, wie uns noch Bilder
von Merian (1624) bestätigen.

Die Zahl der im Laufe der Jahrhunderte gesetzten Grenzsteine zeigt, daß
offensichtlich im gleichen Maße die genauere Fixierung der Grenze an Bedeutung
gewonnen hat. Dies geschah in dem Maße, als die hoheitsrechtliche Festlegung
mehr und mehr vor der besitz- und steuerrechtlichen dominierte. Für unseren
Grenzbereich trifft dies für das 15. und 16. Jahrhundert zu, seitdem sich der
Grenzverlauf zu Basel, bzw. zur Schweiz auch kaum mehr veränderte. Dieser
ältesten Steinsetzung verdanken wir auch gleichzeitig die Anfänge der Kartographie
um Basel, denn die ersten Karten waren hauptsächlich urkundliche
Belege für Grenzsteinsetzungen. So berichtete die älteste erhaltene Karte von
Hans Bock 1620 von 82 Grenzsteinen zwischen Kleinhüningen und Grenzach,
deren Zahl bis 1870 auf 170 anstieg und heute 218 erreicht hat. Daraus resultiert
auch die Nummerierung von 1—150, die man bei zusätzlichen Steinsetzungen
lediglich durch eine Unterteilung mit „a" und „b" erweitert hat.

Das Dreiländereck, an dem unsere Reise beginnt, ist bereits seit 843
Kulminationspunkt verschiedenster Staaten und Herrschaften, die aber hier nicht
weiter verfolgt werden sollen. Der 1817 gesetzte Stein Nr. 1 markiert dann
jene Grenzlinie, die 1640 durch den Verkauf Kleinhüningens an Basel durch
Markgraf Friedrich V. um 3500 Gulden entstand. Mindestens seit 1273 belegen
Urkunden diesen Landbesitz des Frauenklosters Klingental. 1385 gelangte die
Hälfte Kleinhüningens durch Kauf von den Edlen von Mörsberg an Basel, bis
dann 1640 nach zahlreichen Besitzänderungen und Kompetenzstreitigkeiten mit
der Abtretung aller Rechte durch den Markgrafen klare Verhältnisse eintraten.
Hier stand auch der oben erwähnte markgräfliche Galgen noch bis 1798.

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