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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
37.1975, Heft 3/4.1975
Seite: 284
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-03-04/0142
Anmerkungen

1) E. M.: Maulburg. Eine Dorfgeschichte aus dem mittleren Wiesenthaie. In: Schauinsland.
16. Jahrlauf. 1891, 29—44

2) Schauinsland, 31

3) Pfarrarchiv Maulburg: „Befehl-Buch" 1746 ff; Heinrich Schmith: Aus Mauiburgs Vergangenheit
. In: Blätter aus der Markgrafschaft. 2. Heft 1916, 1—22. Die Kirche zu
Maulburg. Rückblick auf zwei Jahrhunderte. 1753—1953

4) F. X. Kraus: Die Kunstdenkmäler des Kreises Lörrach. Tübingen/Leipzig 1901, 182 ff
Vogl. hierzu Kraus, 183

5) L. Beringer: Geschichte des Dorfes Gurtweil. Säckingen 1960

6) Schauinsland, 39, 40

7) Vgl. Schauinsland, 41 und Kraus, 183 und Die Kirche zu Maulburg, 18

8) Schauinsland, 39

9) Schmith, 11

10) Wer sich hinter diesen letzteren Initialen verbirgt, ist hier nicht bekannt. Vielleicht
die Werkmeister?

11) Vgl. „Befehl-Buch", 28 ff und Schmith, 10 ff

12) Vgl. Der Kirchenbau des Protestantismus von der Reformation bis zur Gegenwart.
Hrsg. von der Vereinigung Berliner Architekten. Berlin 1893. Vgl. Kirchenbau des
Protestantismus, Abb. 86, 87, 96, 97, 98, 99. Vgl. G. Germann: Der protestantische
Kirchenbau in der Schweiz. Basel 1963

Das Markgraflerland als schutzwürdiges Denkmal

Von Albert R i e g e r , Schopfheim

Wenn man von dem landläufig so bezeichneten Denkmal als einem Objekt
zum Gedenken an jemanden absieht, das im übrigen sehr oft keine ästhetischen
Züge aufweist und deshalb eher Gedenkmai (wie Gedenkstein) genannt
werden sollte, so sind die Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege fast ausschließlich bauliche Anlagen unserer Vorfahren, die uns
u. a. aus geschichtlichen oder ästhetischen oder technischen Gründen bemerkenswert
erscheinen und die wir als „Denkmal" und zur „Erinnerung" zu erhalten bestrebt
sind.

Dem in Bau- und Denkmalgeschichte weniger Vertrauten, deshalb jedoch nicht
weniger auf Schönheit seiner Umwelt „anspruchsberechtigten" Bürger werden hierbei
überwiegend bauliche Anlagen auffallen, an denen er sich erfreut und an denen
seine Phantasie angeregt wird. Die Harmonie der Formen regt sein ästhetisches
Empfinden an und versetzt seine Gedanken zurück in die Zeit der Erbauer —
seiner Vorfahren. Er kann sich anhand dieser Baudenkmäler auf das Gemeinwesen
jener Zeit besinnen und sich ein Urteil über diese Vorfahren bilden. Die
Achtung vor diesen Leistungen wird in ihm aber auch das Pflichtgefühl aufkommen
lassen, das „Überkommene" der Nachwelt zu erhalten und es ihr „gepflegt"
zu übergeben.

Während der „Denkmalpfleger" ein Baudenkmal als Einzelobjekt wissenschaftlich
baulich, technisch, historisch, geschichtlich usw. bis ins letzte untersucht
und seine Feststellungen und Ermittlungen genau registriert, wird der Bürger ein
„Baudenkmal" weniger wissenschaftlich, sondern eher oder sogar überwiegend im
Zusammenhang mit der Umgebung betrachten und zu beurteilen versuchen.

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