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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
37.1975, Heft 3/4.1975
Seite: 311
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-03-04/0169
Lage eines Landpfarrers, sowie den damals üblichen Umgang zwischen den Ortsgewaltigen
einer Gemeinde und dem übergeordneten Bezirksamt. Dies ist umso
interessanter, als wir uns dabei schon in der Zeit der angelaufenen Industrialisierung
befinden.

In Blansingen streitet der Pfarrer Engler mit dem Vogt M. Koch um die Erstellung
eines neuen Brunnens, nachdem der alte nur allzu oft in Zeiten trockener
Witterung versiegt und ihm zudem nach Anlage des neuen Begräbnisplatzes hygienisch
gefährdet erscheint. Verfolgen wir, nicht ohne stilles Schmunzeln, an Hand
der Akten den Verlauf dieses immerhin zweijährigen Streites, bei dem es letztlich
nur um eines geht: wer bezahlt's.

Am 10. 3. 1830 wendet sich Pfarrer Engler an das Bezirksamt (im folgenden
BA) in Lörrach wegen eines Brunnens neben dem neuen Begräbnisplatz. Noch sei
eine neue Quelle nicht gefunden, er bitte um Nachforschung. Das ist dem Vogt in
Blansingen zur Rückäußerung vorgelegt worden, denn er schreibt am 19. 3. 1830
an das BA, auch Welmlingen, der Filialort, müsse finanziell beteiligt werden.
Damit begann der Streit, denn Welmlingen wehrt sich: der Vogt berichtet am
27. 3. 1830 dem BA, es sei nicht zu begreifen, wie die Vorgesetzten von Blansingen
dazu kämen, einen Antrag auf Beteiligung von Welmlingen zu stellen. Es sei
„doch mehr als hinlänglich bekant", daß Welmlingen zum Pfarrbrunnen nichts
beizutragen habe. Blansingen habe sich nämlich gegenüber dem Stift St. Blasien
„verbindlich" gemacht und dies seit Jahrhunderten auch eingehalten. Man werde
ihnen, den Blansingern, auch beweisen, daß der neue Leichenacker auf den vorhandenen
Brunnen keinen Einfluß habe. „Hat Blansingen sich von St. Blasien
verblenden lassen, so hats jetz für einen Bronen zum Pfarr- und Schul Haus allein
zu sorgen statt es gnädigste Herrschaft besorgen müßte".

Darauf tritt für eine Weile Ruhe ein, es kommt ja auch der Sommer mit
seiner Arbeit in Reben und Feld. Aber am 7. 9. 1830 bohrt der Pfarrer Engler
von neuem, nachdem er sich offenbar nach dem Kirchgang mit Welmlinger
Bauern ausgesprochen hat. Er bittet, man möge die Lieferung von 180 Stück
Forlenholz für die Teucheln durch Welmlingen genehmigen. Welmlingen habe
sich „aus Gefälligkeit gegen den Pfarrer" dazu erboten, allerdings gegen einen
entsprechenden Revers, damit es „gegen alle Consequenzen gesichert" sei. Vermerk
des BA: Der Oberförster in Kandern soll angefragt werden, ob der Gemeindewald
diese Abgabe „erleiden mag". Der Revierförster von Fischingen berichtet
dann unter dem 22. 9. 1830, die Vorgesetzten von Welmlingen könnten sich
überhaupt nicht erinnern, aus dem Gemeindewald Teuchelholz zugesagt zu haben,
vielmehr sei nur vom Kauf bei Privatwaldbesitzern die Rede gewesen, sie hätten
selber in Zukunft großen Mangel. Das bestätigt der Förster. Das leuchtet auch dem
BA ein und es eröffnet am 21. 9. 1830 dem Pfarrer Engler, Welmlingen habe nie
„ein so bedeutendes Geschenk" versprochen, außerdem solle der Herr Pfarrer in so
wichtigen Gemeindeangelegenheiten sich jeweils zuvor mit dem BA ins Benehmen
setzen.

Damit bleibt die Sache vorerst wieder liegen, bis am 26. 5. 1831 der Brunnenmeister
Matt aus Todtmoos dem BA über die Quellen Bericht gibt. Am 12. 8. 1831
moniert Pfarrer Engler beim BA erneut wegen seines neuen Brunnens. Vermerk
des BA: Die Vorgesetzten in Blansingen erhalten eine Frist von vier Wochen. Es
schließt sich ein langatmiges Schreiben von Blansingen an (22. 8. 1831), in dem
nur schon Bekanntes steht. Es wurde Welmlingen zur Rückäußerung vorgelegt,
denn der Welmlinger Vogt führt in einem Schreiben vom 31. 8. 1831 nochmals
alle Argumente auf: Blansingen sei schon 1785 zur Neuerstellung eines Brunnens
verurteilt worden, dies sei 1822 wiederholt worden, ebenso am 30. 3. 1830. Auch
ohne den neuen Gottesacker hätten sie den Brunnen bauen müssen. Im übrigen
habe Welmlingen gar nie einen neuen Gottesacker haben wollen, aber das
„Augenschein-Personal" habe so erkannt. Daß deswegen der alte Brunnen eingehen
müsse, sei schlicht eine „Unwahrheit".

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