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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-05/0029
SATZUNG
der

Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland
für Geschichte und Landeskunde e.V-

§1

Die im Frühsommer des Jahres 1929 gegründete „Arbeitsgemeinschaft zur Pflege der
Heimatgeschichte des Markgräflerlandes" setzt die Arbeit des 1913 bis 1927 tätig
gewesenen „Historischen Vereins für das Markgräferland und die angrenzenden Gebiete"
fort.

Sie trägt auf Beschluß der Arbeitstagung vom 10. 10. 1955 in Lörrach den Namen

„Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland

für Geschichte und Landeskunde e. V."
Die Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland e. V. hat ihren Sitz in Lörrach und ist in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Lörrach eingetragen.

§2

(1) Die Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953,
indem sie die Erforschung der Geschichte in allen ihren Zweigen, der Volkskunde, der
Naturkunde und der Morphologie des Markgräflerlandes und seiner angrenzenden
Gebiete vorantreibt und die Vorarbeiten zu Dorfbüchern und Ortssippenbüchern
unterstützt. Ferner sollen die Belange des Natur- und des Denkmalschutzes geförderc
werden.

(2) Kern des Arbeitsgebietes ist das Markgräflerland, also der Raum der drei historischen
Herrschaften Rötteln, Sausenburg und Badenweiler. Dazu treten die ehemals unter
österreichischer Landeshoheit stehenden eingestreuten und angrenzenden Gebiete, sowie
die rechtsrheinischen Besitzungen des ehemaligen Bistums Basel.

Das Arbeitsgebiet deckt sich damit im Wesentlichen mit dem Gebiet der Landkreise
Lörrach und Müllheim und dem Teil des Kreises Säckingen westlich der Wehra.

§3

Die Ziele sollen erreicht werden durch

(1) Einrichtung eines Heimatarchives. Dieses soll umfassen:

a) Quellenmaterial in Fotokopien oder Originalen, soweit dafür nicht Gemeindearchive
oder das Landesarchiv zuständig sind;

b) Bildmaterial von historischem oder Gegenwartswert;

c) Werke heimatgeschichtlichen und heimatkundlichen Charakters aus dem Arbeitsgebiet
;

d) Werke von Schriftstellern und Dichtern, die im Arbeitsgebiet ansässig sind oder sich
mit dem Arbeitsgebiet befassen;

e) Werke über diese Schriftsteller und Dichter;

f) Karten- und Planmaterial des Arbeitsgebietes;

g) Flurnamen;

h) wirtschaftskundliche Tatsachen (Landwirtschaft, Handwerk, Verkehr, Industrie);

i) Nachlaß von Heimatforschern des Arbeitsgebietes zwecks weiterer Bearbeitung.

(2) Herausgabe der Zeitschrift „Das Markgräflerland — Beiträge zu seiner Geschichte und
Kultur"; aufgenommen werden historische und landeskundliche Arbeiten, die sich auf
Quellenforschung stützen; im allgemeinen sollen nur Erstveröffentlichungen gedruckt
werden; besonders wertvolle Beiträge aus anderen Publikationen (Tageszeitungen u. ä.)
können aufgenommen werden, wenn dies im Interesse der Heimatforschung geraten
erscheint; über die Aufnahme dieser Beiträge entscheidet der Vorstand.

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