Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 13
(PDF, 42 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0015
wie es von Ihro Majestät wegen der Fronungen ausgesprochen worden ist",
gebe 3A). Und aus dem Mißtrauen heraus, man enthalte ihnen behördlicherseits die
wirklichen kaiserlichen Anordnungen vor, erklären sich auch die weiteren sechs
Wienreisen Rüttenauers bis zum Jahr 1798. Während die Versuche der Kammer in
Freiburg, durch Hofanzeige mit Beschreibung der bäuerlichen Deputierten deren
vorübergehende Festnahme in Wien bzw. Abschiebung nach Hause zu erreichen,
ohne durchschlagenden Erfolg blieben, trat der vor allem von Advokat Dr.
Stirkler betriebene Vorschlag zur gütlichen Einigung in den Vordergrund auch
der behördlichen Bemühungen. In seinem Bericht an die Freiburger Kammer
meint Stirkler, wohl auch auf Grund seiner Erfahrungen bei Streitigkeiten
zwischen Bauern und Grundherrschaften im Breisgau, daß etwa durch die gütliche
Umwandlung ungemessener Fronen in gemessene von selbst Ruhe und Zufriedenheit
bei den Gemeinden wiederkehrten35). Seine eigentliche Meinung
über die Hintergründe der unverhältnismäßig heftigen Reaktion der Bauern der
Herrschaft Schwörstadt äußerte er später einmal wie folgt: „Die Abneigung und
Widersetzlichkeit" datiere von dem Zeitpunkt, „wo man mit militärischen
Zwangsmitteln sie zur Subordination und durch Stockstreiche ihnen Liebe
habe einflößen wollen".

Nach mehreren Anläufen stimmte schließlich der Baron einem Versuch zur
Lösung der Fragen im Gütevergleich zu, nachdem zuvor die aus Kriegsgründen
nach Konstanz ausgewichene Freiburger Kammer ihrerseits für einen Vergleich
eingetreten war. Auch die Gemeinden erklärten ihre Bereitschaft, einen Vergleich
zu schließen, und gaben ihren Deputierten die nötige Verhandlungsvollmacht.

Am 11. 8. und 12. 8. 1794 findet die Verhandlung auf dem Schloß Schwörstadt
statt. Die Kommission hält den Gemeindevertretern noch einmal vor, daß sie
die kaiserlichen Anordnungen erfüllen müßten, es sei aber auch ein Vergleich anzustreben
und die ungemessenen Fronen umzuwandeln. Für die nicht geleisteten

so« li.

Alte Westansicht von Rheinfeld?n mit dem im 19. Jahrhundert abgerissenen „Diebsturm

(Henkersthurm), der als Gefängnis diente

13


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0015