Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 16
(PDF, 42 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0018
Auf Grund eines im Frühsommer geschriebenen Berichts des Regierungs- und
Appellationsraths Baron von Ulm bestimmte dann unterm 25. August 1798 ein
kaiserliches Hofdekret:

1) Die Taglöhner ohne Züge machen jährlich 70 Klafter Holz, die Bauern mit
Zügen führen das Holz

2) Jeder Untertan leistet zwei Tage im Jahr Jagdfron

3) Jeder Untertan leistet einen Tag „Botenkehr" gegen Überreichung eines Stücks
Brot

4) Drei Tage jährlich sind Gebäudefronen zu leisten, die Bauern mit Zug, die
Taglöhner mit Hand. Handwerkerarbeiten werden nicht mehr in diesem Rahmen
ausgeführt.

5) Frontauen: 2 Zug- und 4 Handfronen bleiben.

In der Angelegenheit der Rädelsführer soll der Weg der Güte versucht werden,
dann solle man sie verwarnen und allenfalls „criminaliter" bestrafen 4ä).

Dies bedeutet im wesentlichen die Wahrung des Rechts des Freiherrn, wobei aber
die Umwandlung der ungemessenen Fronen bei Jagd und Baufronen nicht übersehen
werden sollte. Es war praktisch die schon 1793/94 von Dr. Stirkler angestrebte
Vergleichslösung.

Damit nun das Hofdekret durchgesetzt werden konnte, erhielt der Hofrat und
Stadthauptmann Franz von Blank die Weisung, dieses Dekret den Gemeinden zu
eröffnen und mit militärischer Hilfe die Leute zur Erfüllung ihrer Pflichten zu
veranlassen. Dies geschah auch: Oberst von Wackenburg in Rheinfelden hatte
entsprechend Infanteristen und Kavalleristen abzustellen, die in die Häuser der
drei Dörfer einzuquartieren waren, bis die Leistungen durch die Bewohner erbracht
wurden, wobei die Kosten für den Unterhalt den Quartiergebern zur Last
fielen. Unter solchem Druck konnte schon zum 27. Oktober 1798 gemeldet werden,
daß Ober- und Niederschwörstadt sowie Wallbach alle, und Otlingen ein Drittel
der auf Martini fälligen Abgaben geleistet hatten.

Noch einmal nimmt es der unermüdliche Vorkämpfer für die Rechte der Gemeinden
, der nun schon 71jährige Joseph Rüttenauer auf sich, am 7. September
1798 nach Wien zu reisen, wo er am 24. September als Abgeordneter der drei Gemeinden
dem Kaiser persönlich eine Bittschrift überreichen kann. Darin wird an
Joseph II. erinnert, der die Gemeinden von den alten Mißbräuchen und drückenden
Abgaben befreit habe. Die Gemeinden erwarten vom jetzigen Kaiser ein
Gleiches. Sie klagen über die ihnen von seiten des Barons zuteil werdende Behandlung
als „Rebellen" und über die Exekution und bitten schließlich um Abhilfe
und schriftliche Zusicherung von seiner Majestät43).

Wohl auf Grund der vom Baron und Rheinfelden erfolgten Anzeigen sahen
die Wiener Behörden eine sechswöchige Haftstrafe wegen Ungehorsams für
Rüttenauer „im Polizeihaus mit schmaler Atzung" vor, doch hat man offenbar
aus durchsichtigen Gründen den Alten unbehelligt aus Wien abreisen lassen 44).

Nach seiner Rückkehr wird er mehrfach aufgefordert, zur Vernehmung nach
Rheinfelden zu kommen, man gibt ihm gleichzeitig Schuld, daß die Fall-Gebühren
durch sein Hetzen nicht gezahlt würden; Rüttenauer, der äußert, daß er schon
einmal eingesperrt und übel behandelt worden sei, entschließt sich erst dann, nach
Rheinfelden zu kommen, als ihm zugesichert wird, daß ihm kein Leid geschehe.
In Rheinfelden wird ihm bürgerliche Haft „im Stübel" gewährt. Bei der Vernehmung
bestreitet er seine Verhaftung in Wien; er habe dort nur versucht, die
echten Urkunden über die Gemeinden zu erhalten, habe bei seiner Rückkehr nur
Tatsachen berichtet und niemand aufgehetzt. Der Kaiser habe ihm auch erlaubt,
wieder kommen zu dürfen. Auf die Frage nach Mithelfern nimmt er die ganze
Verantwortung auf sich allein: „Was andere tun, geht mich nichts an!" 45). Er
wolle aber das Weitere den Jungen überlassen, selbst jetzt ruhig sein und die Sache
ihren Lauf nehmen lassen. Auf die Vorhaltung, ob nicht auch der Pfarrer den
Gehorsam predige, fügte Rüttenauer noch hinzu: „Ja, das schon", der Pfarrer

16


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0018