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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 1/2.1977
Seite: 145
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-01-02/0147
appeliert" habe. Schräg hoffte auf eine für Lützel günstige Entscheidung. Die
andere Seite erwartete das Gegenteil, und der wortreiche Briefwechsel ging weiter.

Der Abt von Lützel wendet sich an den Markgrafen

Nun erschien am 21. Juni als Anwalt des Abtes und des Konvents zu Lützel
der Hofprocurator Valentin Helffant mit einem Privatschreiben des Abtes an
den Markgrafen. Nach einer langen devot gehaltenen Einleitung schrieb der Abt,
daß er das Urteil „davon Ich mich zum Theil beschwerdt zu sein hab befunden",
nicht verstehen könne, nachdem die von Habsperg, deren Freundschaft er erhalten
möchte, so lange Zeit Rheintal genutzt und genossen hätten. Er sei bereit, die
vorgenommene Rechtfertigung in Speyer zurückzunehmen und bitte ganz untertänig
und demütig, man möge nun, „nach dem Ableben des Ludwig Wolff von
Habsperg gnädiglich das Priorat Reintal, so wie es von dem seeligen
Abt Niclaus übergeben worden" sei,, der Abtei Lützel wieder zurückgeben.
„Geschrieben am 12. Juni 1574" und gezeichnet von „Joannes Abt des Gottshauß
Lützel für sich selbst und im Namen des Conuvents desselben".

Doch die Habspergische Seite wollte bei dem ergangenen Urteil bleiben, „weil
sie ihren Spruch zu Recht gesprochen"; auch der Lützelsche Anwalt beharrte auf
seiner und des Abtes Forderung. Wie es endlich zu dem abschließenden nachfolgenden
Urteil kam, wird in diesem Schriftstück nicht näher erklärt. Vielleicht
durch Vermittlung des Markgrafen, wohl auch, weil alle des Streites müde
waren, erging, ohne Verhandlung an einem Rechtstag, das Urteil: Nach vielen
schriftlichen und mündlichen Verhandlungen zwischen einerseits dem Abt, dem
Konvent und den Anwälten der Abtei Lützel, andererseits der Habspergischen
Kreditoren und deren Anwälten, erkennen die fürstlichen Statthalter, Kanzler
und Räte dem Abt von Lützel und dem Konvent des Klosters Reintal gegen
Rückerstattung der 1000 Gulden Pfandschilling zu.

Wie es zu dem zwischen Abt Niclaus und dem von Habsperg seelig getroffenen
Kontrakt aus Verständnis gekommen sei, so wolle man den Wunsch Abt Rudolffs
auch gestatten und zulassen. — Dafür bedankte sich der Lützelsche Anwalt. Diese
Urkunde wurde gegeben „zu Karlsburg den fünften Tag des Monats Juli. Nach
Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt als man zält Fünfzehnhundert
Sibenzig und vier Jar" (5. Juli 1574). Damit war das Kloster und seine
Güter wieder an Lützel zurückgefallen.

Wahrscheinlich wurde 1576 eine Bereinigung der Klostergüter daraufhin durchgeführt
, denn der Pachtzins wurde zum Bedauern der Pächter auch im alten
Rheintal erhöht. Das Kloster Rheintal hatte in dem furchtbaren Dreißigjährigen
Krieg auch schwer gelitten, doch scheinen die Klostergebäude diesen einigermaßen
überstanden zu haben.

1668 neue Bereinigung der Klostergüter

Im Jahre 1668 wurde ein neuer Berein für die der Abtei Lützel verbliebenen
Liegenschaften des Klosters Rheintal aufgestellt, so wie das vor nun über 300
Jahren festgehalten worden ist.

In der zweiten aufgefundenen Urkunde aus dem Jahre 1668 wird ausführlich
über das Rheintaler Klostergut berichtet. Jos Johann Georg Merckelbach, Oberamtmann
zu Badenweiler, hat in feinster Schrift auf Pergament 116 Liegenschaften
des Klosters, Höfe, Äcker, Matten, Gärten und Reben in und bei Müllheim
und deren Größe, Art, Lage, und dazu den jeweiligen Lehenszins eingetragen
, den 44 namentlich genannte Lehensträger und Bürger von Müllheim an
Lützel zu entrichten hatten. Ein schönverziertes und aus Holz gedrechseltes Siegel
daran birgt das Wappen des Markgrafen, und in seiner Umrandung steht:
Herrschaft Baden-Weiller. — Manche der verzeichneten Familiennamen sind
heute noch in Müllheim und im Umkreis zu finden.

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