Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 183
(PDF, 36 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0005
Die Ernennung des Frhr. Gustav Magnus von Wallbrunn
zum Landvogt der Herrschaft Rötteln.

von Chr. M. Vortisch

Die Ernennung des Landvogts Gustav Magnus v. Wallbrunn bedeutet den Beginn der
herrschaftlichen Bemühungen, in der Oberen Markgrafschaft die gewerbliche Wirtschaft
mit Nachdruck zu fördern und insbesondere auch Industrien anzusiedeln, die -
neben der Kapitalbildung im eigenen Land - vor allem Lohneinkommen für die trotz der
landwirtschaftlichen Kleinstruktur wachsende Bevölkerung schaffen sollte. Deshalb
scheint es sinnvoll zu sein, die Hintergründe der Entlassung des Vorgängers v. Leutrum
und der Wahl seines Nachfolgers v. Wallbrunn darzustellen.

Der langjährige Landvogt Ernst Friedrich v. Leutrum hatte noch 1733 mit Leuten zu
kämpfen, die versuchten, ihn aus seinem Amt auf der Röttier Landvogtei in Lörrach zu
verdrängen. Jedenfalls geht aus den Akten jener Zeit hervor, daß er sich solcher Intrigen
bei Hofe zu erwehren hatte. Der Markgraf versicherte Leutrum seines Vertrauens: Seine
Ablösung stehe nicht infrage. Damals regierte der barocke Gründer von Karlsruhe Carl
Wilhelm, der ein ganz auf eigene Person und Interessen bezogenes Regime führte. Es ist
anzunehmen, daß in der auf ihn folgenden Zeit der sehr selbstbewußten vormundschaftlichen
Regierung diese Episode nicht vergessen war. Die Regierung war eben erst vom
jungen Markgrafen Carl Friedrich angetreten worden, welcher neue, »moderne« Ideen
zu verwirklichen suchte, als im zeitigen Frühjahr 1748 der inzwischen auch schon alt gewordene
Leutrum dem Hofrats-Collegium in Karlsruhe berichtete, daß er von der
Reichsritterschaft im Neckar- und Schwarzwaldkreis zu ihrem »Direktor« gewählt worden
sei. In Karlsruhe fand man, daß sich beides nicht vertrage, zumal man mit dem besagten
Reichsritterkreis als Nachbarn wiederholt Streit und Meinungsverschiedenheiten
gehabt hatte. Der Landvogt von Rötteln müsse in seiner Vogtei auch anwesend sein, die
Wichtigkeit des Amtes und die Pflege der Beziehungen zu den Nachbarn verlangten
dies. Leutrum versuchte zu beschwichtigen, er habe vorgesorgt und sich einen Spielraum
von einem Jahr ausgebeten, um seine Geschäfte nicht nur abzuwickeln, sondern auch
den Nachfolger einzuarbeiten. Gerade davon hielt man in Karlsruhe offenbar nichts und
bedeutete ihm, daß man ihn nicht aufhalten wolle, seinen neuen Posten anzutreten, der
passende Termin sei Georgij 1748 (der 24. April also), man wolle sich ohnehin Zeit nehmen
, um einen Nachfolger zu wählen.

Sechs Wochen vor diesem Termin, am 10. März, sandte Leutrum seinen letzten Brief
aus dem Röttier Amt an den Markgrafen Carl Friedrich, der zu dieser Zeit schon über ein
Jahr an der Regierung war:

»Durchlauchtigster Marggraff, Gnädigster Fürst und Herr,
Nachdem algemach der Georgi Tag herbey rücket, da Ich, mit Ewer Hochfürstl.
Durchlt. gnädigsten Vorwissen und Einwilligung die alhiesige über 30 Jahr nach Eyßer-
sten Krähten und Trewe in Kriegs- und Friedenszeiten versehene Röttelische Landvog-
tey und andere Nebenbedienstungen niderlegen solle und es heißen werde Hic Terminus
esto, So will meine Unterthänigste Schuldigkeit nochmahlen erfordern in Tempore
Nachricht zu geben, damit zu diser weitläuffigen und mühsamen Bedienstung Ein anderes
düchtiges Subjectum erkißen werden, welches sowohlen das Hochfürstliche Hohe
Interesse besorge als auch den Unterthanen zum laite, in beständigem Gehorsam u. Liebe
gegen seine Gdste Herrschaft, ..(unleserl.)..die große Nachbarschafft in guter Harmonie
und Verständnis conservire; Ich hätte wünschen mögen, meinen H. Successorem
vor meinem Abzug noch alhier zu besprechen, um über unterschiedliche Dinge Ihme
nöthige und nicht ohnnüzhche nachrichten zu geben. Diese meine Dienstverenderung
aber solle mich keineswegs von meinem beständigen Vorsatz verhindern, Ewer Hoch-

183


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0005