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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 211
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0033
teilweise ganz erheblichen finanziellen Erleichterungen haben ganz wesentlich zum insgesamt
guten Geschäftsverlauf beigetragen.

Die Napoleonischen Kriege zu Beginn des Jahrhunderts haben auch die badische
Staatskasse erheblich geschmälert, weshalb das Land sich gezwungen sah, zeitweilig eine
außerordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer zu erheben. Auch die damalige
Firma 'Menan & Koechlin' sollte zur Kasse gebeten werden, aber diese wehrte sich in einem
Schreiben vom 8. 2. 1811122; mit allen Mitteln gegen die geplante Besteuerung, indem
sie mit Nachdruck auf das ihr gewährte Privilegium hinwies. Dieses erstreckte sich
allerdings nicht auch auf die Einkommens-, sondern lediglich auf die Gewerbesteuer
(vgl. Kap. 4.1). Trotzdem entschlossen sich die Behörden, Rücksicht auf das in ihren
Augen so wichtige und für die Lörracher Region so wertvolle 'Etablissement' zu nehmen
, denn 'Merian & Koechlin' drohten in ihrem Brief offen mit der Schließung der Fabrik
, falls ihr Gesuch abgelehnt würde. Bei positivem und wohlwollendem Bescheid
hingegen »würde (sie) dieses dazu aufmuntern alles einzuwenden, die in den Großherzoglichen
Staaten eingeführte Industrie durch Spinnerey und Weberev zu vergrößern
und auszubreiten...«1"'! Dies war wohl das die Behörden am meisten überzeugende Argument
. Den Fabrikanten wurde im Antwortschreiben vom Wiesenkreisdirektorium
mitgeteilt, »daß man sie in Rücksicht des von ihnen bisher rühmlich getriebenen Gewerbes
und in der Hoffnung, daß sie die Erweiterung desselben realisieren werden, als Aufmunterung
hierzu tarn pro praeterito quam pro futuro (sowohl für die Vergangenheit
wie für die Zukunft-die Red.) von der Errichtung der Einkommensteuer freilassen wol-
le.«,24>

Ein neues finanzpolitisches Hindernis stellt sich der Firma kurz darauf in Form der ersten
Badischen Landzollordnung von 1812 entgegen. Im vollen Bewußtsein ihrer Ausnahmestellung
bitten Merian & Koechlin unverzüglich (Brief vom 15. Juni 1812) um die
Befreiung von sämtlichen darin vorgesehenen Ein- und Ausfuhrzöllen. Auch in diesem
Schreiben setzen sie die Behörden wieder 'sanft', aber unüberhörbar unter Druck, drohen
bei Nichtgewährung der erbetenen Erleichterungen mit der Schließung der Fabrik
und weisen auf die dann bedrohten zahlreichen Arbeitsplätze sowie auf das dann nicht
mehr so üppig ins Land hineinströmende Geld hin. Eine Schließung könne doch - so
schreiben sie wörtlich - »sowohl in Hinsicht auf die allgemeine Landesindustrie, als auch
insbesondere in Hinsicht auf den Nahrungs Zustand der Stadt Lörrach, unmöglich erwünscht
sein...«123)

Karlsruhe zeigt sich im folgenden nicht bereit, die erbetenen Erleichterungen in vollem
Umfang zu gewähren, entschließt sich aber doch zu der Ausnahmeregelung: Befreiung
vom Ausgangszoll auf 5 Jahre.

In den folgenden Jahren jedoch weiten sich die Zollprivilegien der Firma erheblich
aus. Das Innenministerium unterstützt Anfang der zwanziger Jahre einen Antrag der
Unternehmer auf weitere Erleichterungen mit der Begründung, bisher seien durch Arbeitslöhne
bei den Koechlins 118.000 Gulden »auf den Schwarzwald gekommen« und
bei Einführung von Spinnereien könne sich diese Summe auf 192.000 Gulden erhöhen
.126 Auf den permanenten Druck der Fabrikanten hin wird im Jahre 1823 schließlich
»gnädigst genehmigt, daß den Gebrüdern Koechlin zu Lörrach

1. die Ausfuhrfreiheit von ihren Fabrikaten, wenn sie solche bisher genoßen haben,
auch fernerhin gestattet werde; ferner

2. daß denselben die Einfuhr der zu ihren Webereyen und Spinnereiyen im Wiesenthal
und Schwarzwald benöthigten rohen und gesponnenen Baumwolle, sowie der zu ihrer
Cattun Fabncation erforderlichen Farbstoffe gegen Bezahlung eines Zehntels des
früheren Eingangzolles verwilligt werde...« ~

Dieses große Entgegenkommen des Staates, der Nachlaß von 9/10 des bisherigen Einfuhrzolles
für die betreffenden Produkte, bedeutete praktisch Zollfreiheit für das Unter-

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