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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 237
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0059
§1 a) Die Arbeitszeit ist von morgens 7-12 Uhr und von 2-7 Uhr.

b) An Vorabenden von Sonn- und Feiertagen wird die Arbeit eine Stunde
früher eingestellt.

c) In unsauberem Zustand darf sich niemand entfernen.
§2 a) Der Lohn wird jeden Samstag Abend ausbezahlt.

b) Geldvorschüsse werden nicht gewährt.
Es ist untersagt:
§4 a) unerlaubtes Verlassen der Fabrik;

b) absichtliche Verunreinigung, nachlässige Reinigung und schlechte Behandlung
der Maschinen, Apparate, Gebäude, Utensilien und Waren;

c) das Betreten anderer Arbeitslokale ohne Ursache;

d) rauchen innerhalb des Fabrikrayons;

e) unanständiges Betragen sowie Singen und Pfeifen bei der Arbeit;

g) empfangen von Besuchen in der Fabrik;

h) auflegen von Riemen, putzen von Maschinen etc., solange diese im
Gange sind, ausschwingen in unbedeckter Centrifuge;

i) jedes Arbeiten mit Sprit, Aether, Benzin, Aceton und ähnlichen feuergefährlichen
Stoffen bei künstlichem Licht oder freiem Feuer oder
Gasheizung.

§5 a) Sofortige Entlassung kann stattfinden, sofern nicht betreffs Kündigung
besondere Bestimmungen abgemacht worden sind:

b) bei wiederholter Widersetzlichkeit gegen Befehle und Instruktionen
der Vorgesetzten oder Täuschung derselben.

c) bei wiederholtem Blaumachen;

d) bei wiederholter Trunkenheit.

§7 Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden im 1. Falle
verwarnt, im Wiederholungsfalle mit einer Buße von 50.- Mark bestraft
. Diese Buße kann bei weiterem Verfehlen auf das Doppelte bis
Vierfache erhöht werden.

Verspätungen werden mit 20 Pfg., im Wiederholungsfalle mit je 20 Pf g.
Zuschlag gebüßt. Diese Bußen werden zur Krankenpflege verwendet.

Die besondere Leistung der Firma bestand darin, unter gegenüber heute fast unvorstellbar
primitiven analytischen- und Fertigungsbedingungen aus Pflanzenauszügen
standardisierte Präparate mit definierter Wirkung herzustellen, die sich nach manchem
Auf und Ab nach und nach Weltgeltung verschaffen konnten. Für die Entwicklungsarbeit
zeichneten neben den Genannten u. a. Dr. Anneter (1908), Dr. von Salis, Professor
Cloetta, Professor Sahli, Professor Lanz als wissenschaftliche Berater bzw. Mitarbeiter
verantwortlich, wohl am erfolgreichsten aber Dr. Markus Guggenheim, der zweite Forschungsleiter
bei Roche, der seit 1910 der Firma angehörte, über die biogenen Amine
forschte, zwei Ehrendoktorwürden empfangen durfte und hochbetagt im Jahre 1970
starb. Guggenheim erblindete mitten in seiner Forschungsarbeit durch die Folgen einer
Laborexplosion im Grenzacher Werk. Bereits 1913 hatte er die Struktur von L-DOPA
(Dihydroxyphenylalanin) aufgeklärt, einer Substanz, die erst ca. 50 Jahre später als ein
wesentliches Medikament zur Verhinderung der Auswirkung der Parkinson'schen
Krankheit (Schüttellähmung) erkannt werden sollte.

Der Chemiker Camillo Reutter entwickelte im Jahre 1914, kurz vor Ausbruch des ersten
Weltkrieges, aus Bauchspeicheldrüsen vom Pferd einen Extrakt, aus dem durch Reinigung
und weitere Bearbeitung Insulin hergestellt werden konnte. Dieses Mittel gegen
die Zuckerkrankheit war sogar bereits von Prof. Zuelzer in Berlin-Hasenheide an einem
diabetischen Patienten erprobt worden. Der Ausbruch des ersten Weltkrieges verhinderte
die Fortführung dieser Arbeiten. Erst 1923 erhielten dann die Forscher Banting
und Best den Nobelpreis für die Darstellung des Insulins. Der Weltkrieg hatte für alle

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