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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 284
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0106
1) Sie erhalten Schutz und Schirm der Obrigkeit.

2) Es soll ihnen eine Bergordnung erteilt werden, auf die sie sich auf alle Fälle in Civil-
und Malefiz-Prozessen berufen können.

3) Bergleute und Laboranten sollen Fron- und Wachfrei sein (außer ihrem bürgerlichen
Besitz) und Steuerfrei sein.

4) Sie können ohne Auslösung bürgerliche Güter kaufen und gegen Gebühr das Bürgerrecht
erwerben.

5) Sie sollen freien Zu- und Abzug haben.

6) Es soll ihnen erlaubt sein, ohne Versäumnis der Bergarbeit gewisse gewerbliche
Hantierungen zu treiben.

7) Daß ihre Viktualien zollfrei passieren dürfen.

8) Es sollen ihnen freie Jahr- und Wochenmärkte verordnet werden.

9) Ihnen auf solchen Märkten für etliche Stunden der Vorkauf eingeräumt werden.

10) Daß sie ihre Habe frei abführen dürfen.

11) Daß kein Bergmann oder Laborant fremde Schulden vor 3 Jahren bezahlen muß.

12) So weit die Werke gehen, soll ihnen Fischfang erlaubt werden.

13) Sie dürfen abgängiges Holz von Bau oder aus dem Wald zum Hausgebrauch unent-
geldlich nutzen.

Die Häuer sollten redlich verkostgeldet werden. Wer nicht gebraucht wird, ist den
Winter über zu entlassen. Er kann sich bei den Bauern mit Dreschen sein Brot verdienen.

Glasers Schrift scheint bei den Fachleuten seiner Zeit keinen besonderen Anklang gefunden
zu haben. Die Beschreibung der Verhüttung ist ohne Abbildungen schwer verständlich
. Im ganzen bietet die Abhandlung einen guten Einblick in den Eisenerzbergbau
der Markgrafschaft, der bereits für die Römerzeit nachgewiesen ist (7) und bis ins
19. Jahrhunden manches Auf und Ab erlebte (4).

Schriftenverzeichnis

1) Abele, Mathias:

2) Albiez, Gustav:

3) Albiez, Gustav:

4) Böhler, K.:

5) Ercker, Lazarus:

6) Koch, Manfred:

7) Werth, Willi:

Metamorphosis 1655-Bd. II-S. 41-61.

Eisenerzgrube Lipburg. In: Das Markgräflerland — Heft 3/4-1977 — S. 263.
Das markgräflich badische Eisenhüttenwerk zu Hausen im Wiesental.
Anschnitt Jg. 14, Nr. 2, 1962, S. 9-14.

Der Bohnerzbergbau des Markgräflerlandes im 19. Jahrhundert:
Alemannisches Jahrbuch 1955, S. 203.

Drei Schriften-Das kleine Probierbuch von 1556. Bochum 1968.
Geschichte und Entwicklung des bergmännischen Schrifttums.
Schriftenreihe Bergbau, Aufbereitung. Bd. I, 1963, Goslar. S. 64.
Römische Eisenverhüttung im »Hebelhof«/Hertingen (Südbaden).
In: Basler Geographische Hefte, Basel 1977, 15, S. 1-12.

Fachausdrucke

Balance

Berge

Berghalle

Blech-Hammer

Blöcher
Fahrten

= Bilanz

= taubes Gestein

= Deponie für taubes Gestein = Halden. Die auf den Halden erstellten Betriebsgebäude
vom primitiven Schutzdach bis zur Aufbereitung nannte
man »Hallen«

= bezieht sich auf die damalige Blechherstellung durch Schmieden; heute

werden die Bleche gewalzt.
= Kötze = unterster Abschnitt des Holzstammes.
= Leitern

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