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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 2.1981
Seite: 328
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-02/0150
junge Frau hatte sich offenbar in Oberndorf mißliebig gemacht, arbeitete dann in Schiltach
als Köchin - und gestand auf der Folter, als »Wetterhexe« den Brand verursacht zu
haben. Im Jahre 1535 wurde der Magistrat von Straßburg um Druckerlaubnis ersucht für
eine Schrift über diese Teufels-Tat in Schiltach; die Genehmigung aber wurde versagt:
mit dem Teufel wolle man nichts zu tun haben.

*

»Um den Schönberg zieht sich von Freiburg her, über Merzhausen und Au nach Wittnau
ein Tälchen, das man Hexentälchen heißt. Es hat seinen Namen von dem alten blödsinnigen
Annele, das vor vielen Jahren daselbst verbrannt wurde. Einmal war ein
schreckliches Gewitter mit Wolkenbruch gekommen, wie man es seit Menschengedenken
nicht erlebt hatte; alles Feld längs des Baches war zerrissen und versandet. Da jammerten
die Leute und schlugen die Köpfe zusammen; auch das Annele schaute, wiewohl
ohne großes Lamento, auf die Verwüstung. Darüber ärgerte sich eine Nachbarin und rief
ihr zu: 'Du hast ja alles verloren, dein Mättlein ist hin, und du jammerst nicht einmal!'
Das Annele aber erwiderte: 'Selber tan, selber han.' Da merkte die Nachbarin wohl, daß
das Annele das Wetter gemacht habe und eine Hexe sei und machte sogleich ihre Anzeige
. Der Amtmann ließ das Annele einsperren, konnte aber doch nichts Rechtes aus ihr
heraus oder auf sie bringen und erdachte deshalb eine List. Als er sie wieder vorführen
ließ, sah er sie geringschätzig an und sagte zu ihr, er werde sie wieder fortschicken, sie
könne nichts und sei keine rechte Hexe! Das schien dem Annele an seine Ehre gegriffen;
daher faltete sie voll Verdruß ihren Schurz zusammen und machte ein Häslein mit langen
Ohren, das aber alsbald wieder verschwunden war. Da bekreuzigten sich alle, und der
Amtmann war nun seiner Sache gewiß. Er befahl also, das Annele zu verbrennen...«

Es fällt sowohl in der Sage als auch in Protokollen auf, wie sehr die Richter darauf aus
waren, Hexen zu überführen; und sei es mit »List«. »Im Zweifelsfall für den Angeklagten
« war kein erwünschtes Prinzip. - Abgesehen davon, daß sich im Hexental kaum dergleichen
wirklich nachweisen läßt, erinnert die Sage aber an eine wirkliche Geschichte,
die der Rechtslehrer Christian Thomasius (1655-1728) - er war wie vor ihm der Barockdichter
und Geistliche Friedrich von Spee (1591-1635) einer der tapfersten und heftigsten
Gegner der Hexenprozesse - in Prozeßakten fand: Ein achtjähriges Mädchen, das aus einem
Taschentuch Mäuschen falten konnte, schien ihre Gespielinnen damit geängstigt zu
haben; sie erzählten dem Pfarrer davon. Er erstattete gegen das Kind Anzeige wegen Hexerei
, und die alte Frau, von der es das Geschicklichkeitsspiel hatte, wäre beinahe auf die
Folter gekommen.

Ein besonders düsteres Kapitel ist die Kinderbefragung; die Autoren des Hexenhammers
haben dafür perfide Anweisungen gegeben. Fangfragen, zunächst in freundlichem
Ton gestellt, brachten die Ahnungslosen zu Aussagen, denen oftmals sie, immer aber ihre
Mütter und andere zum Opfer gefallen sind. Familientragödien haben sich daraus ergeben
; Väter wollten ihre solchermaßen überrumpelten Kinder nicht wiedersehen; sie
lasteten ihnen den qualvollen Tod der Mütter an... Und wie viele Frauen sind, wollten sie
neue Torturen vermeiden, überdies gezwungen worden, ihr Geständnis, eine Hexe zu
sein, den bestürzten eigenen Kindern gegenüber aufrechtzuerhalten. In der Sage freilich
hört sich das harmloser an:

»In Horben erzählt man, ein Sohn hätte gehört, daß seine Mutter eine Hexe sei. Er hätt's
nicht glauben wollen und etwas ausprobiert: Er wußte, daß Hexen Dreikritzlimesser
hassen - also hat er zwei davon 'kritzwiis iwerenander iwer d'Tiir g'schteckt'. Am gleichen
Tag hätte seine Mutter zu ihm gesagt: 'Bue, tu doch solli Messer eweg!' Er hat's getan
, aber nun gewußt, daß die Leute recht hatten.« So einfach war das.

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