http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0155
Beispiele alter Rechtssprache
von Christian Martin Vortisch
Einleitung
Frühe Veränderungen in Grundbesitz, Leihe und Rechtsstellung
Wie kam es zum Bauernkrieg?
Der Rückgriff auf den Begriff des »servus«
Bedeutungswandel alter Rechtsbegriffe
Der Hörige
Der Umstand
Einige Beispiele aus Dingrödeln
Die Eigenschaft
Der Fall
husrökki
kriegen
Besserung, Einung
Schluß
Viele historische Aufsätze, vor allem solche in Zeitungen, aber auch in Zeitschriften,
lassen erkennen, daß sie meist aus rein sprachlichen Ursachen in ideologisch motivierten
, modernen Denkschablonen befangen sind, deren sich die Verfasser vielleicht nicht
einmal bewußt sind. Diese Verfasser verstehen die historische Sprache nicht. Sie nehmen
Wörter, die im Mittelalter eine ganz andere Bedeutung hatten, zum Nennwert der heutigen
Umgangssprache. Das zeigt, daß solche Autoren entweder überhaupt keine Quellenforschung
betrieben haben oder mangels eines darauf ausgerichteten Studiums altdeutscher
Sprache (der Germanistik) die Quellen mißverstanden haben.
Frühe Veränderungen in Grundbesitz, Leihe und Rechtsstellung.
Wir wissen, daß das Verhältnis von Grundherrschaft und Bauernschaft seit den ersten
schriftlichen Quellen nach der Völkerwanderung, sie beginnen mit Karls d. Großen
»Capitulare de villis«, einem ständigen Wandel unterlag.1 Die Untersuchungen über die
Rechtsstellung der Bauern einerseits und die Entwicklung der Nutzung von Grund und
Boden in- und außerhalb herrschaftlicher »Villikationen« (Siedlungen) andererseits sind
zahlreich, vor allem für das hohe Mittelalter. Hauptquellen sind die Dinghofrödel sowie
die Urbare und Zinsrödel. Bis ins 13. Jahrhundert sind diese Quellen alle in Latein abgefaßt
. Das Problem ist schon hier sichtbar: Diese Sprache kann man mit klassischem Latein
nicht mehr verstehen. Auch das Kirchenlatein bietet für diese Materie nicht den richtigen
Schlüssel. Man muß hier schon ein Spezialist für das Latein des Hochmittelalters
und seine Wirtschaft sein, um es richtig zu übersetzen.
Aber eines ist auch aus diesen späten lateinischen Texten zu erkennen, nämlich daß
sich die Zerstückelung des herrschaftlichen Grundbesitzes, und damit auch die »Privatisierung
« langsam schon seit dem 11.1X2. Jahrhundert vollzogen hat. Allein die Tatsache,
daß danach seit dem ganzen 14. Jahrhundert die Dinghofrödel, die Urbare und Zinsrödel
in deutscher Sprache2 abgefaßt sein mußten, ist ein deutlicher Beweis dafür, daß die
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