Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 163
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0165
seit dem 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart«, München und Leipzig 1881

Karl Siegfried Bader, »Dorfgenossenschaft u. Dorfgemeinde«, Wien, Köln, Graz 1974

Paul Kläui, »Genossame, Gemeinde und Mark in der Innerschweiz ...« in »Die Anfänge der

Landgemeinde und ihr Wesen«, Konstanz 1964

Wolfgang Kleiber »Das Aufkommen der deutschen Sprache in domanialen Rechtsquellen (Urbaren
) SW-Deutschlands 1250 - 1450 in Alemannisches Jahrbuch 1973/75
Matthias Lexer »Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch«, Stuttgart 1966

Die programmatische Erklärung der

Markgräfler Landschaft

im Bauernkrieg 1525 (wohl im April)
von Christian Martin Vortisch

Im Frühjahr 1985 jährt sich zum 460. Mal der Versuch der südwestdeutschen Bauern,
zu Beginn des absolutistischen Zeitalters sich aus wirtschaftlichen und rechtlichen Fesseln
zu befreien und ein Staatswesen zu errichten, das bei uns in vielen Punkten offenbar
dem Beispiel der schweizerischen Eidgenossenschaft folgen sollte.

Neben einigen Forderungen für die gemeindliche Kirchenordnung fällt vor allem die
ausgesprochene Vorliebe für eine rechtliche Ordnung für jedermann auf. Gericht und
Recht sollen ihren Fortgang haben, schon im 2. Artikel wird gefordert, daß ein gemeiner
Landsfrieden gehalten werden solle und daß die alte Sitte des Friedbietens (die auch in
der Eidgenossenschaft eine große Rolle gespielt hat) wieder zu ihrem Recht komme.
Schließlich solle auch die Obrigkeit niemand festnehmen, ein türmen noch 'blogen' (vermutlich
: in den Block legen), er sei denn eines Frevels bzw. einer Untat wegen angeklagt
(oder verurteilt?).

Es ist auffällig, wie sehr die ruhige, überlegte und maßvolle Sprache dieser Erklärung
abweicht von den sonst bekannten Bauernartikeln vor allem aus Oberschwaben. Es ist
ganz offenbar nicht die Sprache eines wild zusammengelaufenen Haufens, sondern die
ruhige Sprache erfahrener Leute, von solchen, die gewohnt sind, ihre Gemeinden zu vertreten
und ihre Gerichtstage selbst abzuhalten, die als Mitglieder der Ausschüsse der
Landschaft gewohnt sind, an der Landespolitik mitzuwirken, oder selbst Vorgesetzte in
der Landwehrorganisation sind. Durchaus interessant ist der Vorschlag, etwa das »Umgelt
«, eine Verbrauchssteuer und andere Gefälle zum Nutzen der Allgemeinheit, z. B.
für den Straßen- und Wegebau, zu verwenden. Der einigermaßen glimpfliche Ausgang
des Bauernzugs in den Breisgau für die Markgräfler im Frieden von Basel ist zweifellos
der auf beiden Seiten maßvollen Haltung zuzuschreiben.

In diesem Zusammenhang ist interessant, daß die Bauern dem Markgrafen den Vorwurf
nicht ersparen konnten, er habe gegen ein wichtiges Gebot gehandelt, als er das
Land verließ. Das Verhältnis von Huldigung und Huld zwischen den Landleuten und
dem Fürsten nach dessen Regierungsantritt verpflichtete zu »Rat und Tat«. Diesen
Grundsatz hatte der Fürst verletzt, als er floh. Die Bauern hatten aber darauf bestanden,
und deshalb mußten ihnen auch die Tore der Burgen geöffnet werden. Und sicher waren
diese Zusammenhänge auch den Vermittlern in Basel bekannt.

163


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0165