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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 12
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Schlierigen um 1850 (Zeichnung von K. Corradi)

aber auch ihre Herrschaft Stetten verpfänden. Das Meieramt gelangte zunächst in die
Hände von verschiedenen Rittergeschlechtern, schließlich erwarben die Herren von
Ramstein die Dorfherrschaft.

Nach 1472 kaufte das Stift Säckingen die Pfandschaft zurück. Als Pfandlehen vom
Stift kam Stetten nun wieder in den Besitz der Schönauer. 1727 löste das Stift die Pfandschaft
aus, und damit erwarb es wieder die volle Dorfherrschaft und behielt sie bis zu
seiner Aufhebung im Jahre 1806.

Auch die Pfarrkirche zu Stetten stand unter dem Patronat der Säckinger Äbtissin. Sie
ist sicher als Eigenkirche auf dem Boden des Klosters errichtet worden, wofür auch
eine Bestätigung darin zu erblicken ist, daß sie den hl. Fridolin zum Patron hat. Im 15.
Jahrhundert wurde die Kirche dem Stift inkorporiert. Dadurch wurde das Stift auch Inhaber
des Zehnten in der Pfarrei, den es allerdings mit den Klöstern Wettingen im Aargau
und St. Alban zu Basel als Kirchherren zu Riehen bzw. Lörrach teilen mußte. Der
Großzehnte zu Stetten ging zu je einem Drittel an die drei Klöster, dagegen gehörte der
Weinzehnte auf der Gemarkung dem Stift Säckingen ganz.

Der entfernteste Dinghof des Stiftes rheintalabwärts lag in Schliengen. Zu diesem
gehörte ein umfangreicher Klosterbesitz in Schliengen, Auggen. Bamlach. Bellingen,
Bollschweil. Buggingen. Ober- und Untereggenen. Feldberg und Hertingen.

Die Tatsache, daß diese Güter unter einem eigenen Dinghof standen, beweist, daß
auch der Schliengener Besitz in sehr früher Zeit zum Stift gekommen ist. Im 14. Jahrhundert
erfuhr der Besitz durch Kauf und Schenkung noch einige Erweiterungen, andererseits
waren manche Rebgüter zu dieser Zeit infolge Erbverleihung der direkten
Nutzung durch das Stift bereits entzogen. Die Bedeutung des Schliengener Dinghofes
für das Stift lag in seinen Weinlieferungen.

Fast alle alten, in weinarmen Gegenden liegenden alemannischen Klöster erwarben
sehr früh, oft schon durch Schenkungen in der Gründungszeit, Besitzungen in den guten
Weinlagen der oberrheinischen Ebene links oder rechts des Rheins, um ihre Wein-

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