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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 39
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0041
zen der Jugend als Gehilfe zugegeben werden könnte, und B) Wie dieser Gehilfe genüglich
besoldet werden könnte?

Um jedem die Gelegenheit zu verschaffen seine Meinung frey zu sagen, wurden alle
bis auf den Stabhalter in Abstand verwiesen, der beide Fragen A) und B) so beantwortete
:

Lisenfeld sey ein alter sehr schwärmerischer Kopf, der den Sigristendienst ohne den
Schuldienst nicht beybehalten werde. Da nun auf hohe Verordnung ohnehin ein Schul-
gehilf aufgestellt werden soll, der mit dem Ertrage des Schulgehalts sich schwerlich begnügen
würde, so glaube er das räthlichste zu seyn. wenn Lisenfeld ganz entlassen, und
an seiner Stelle Kiemenz Fröhlich ernannt würde: jedoch mit dem, daß er sich anheischig
mache, das ihm von der Lehrart noch Abgängige auf eigene Kosten zu erlernen.

Der Stabhalter trat ab, und ein andrer stund vor, und so alle 13 jedesmal einzeln.

Eilf stimmten mit der Meynung des Stabhalters überein, Johann und Klaus Brugger,
zwen gute Freunde Lisenfelds, äusserten ihre besondere Meinung dahin: "Weil Lisenfeld
schon alt. und dem Schuldienste viele Jahre vorstehe, so wünschten sie, daß Kiemenz
Fröhlich ihm um einen billigen Lohn als Gehilfe zugegeben werden möchte, damit
dem unbemittelten Lisenfeld auch noch etwas von dem Dienste zufliessen möchte,
oder, dass demselben der Sigristdienst auf lebenslang beygelassen werde."

Weil nun auch der untersetzte Kommissär seine Meinung und Vorschlag zu äussern
befehliget ist, so glaubt er:

Lisenfeld verdient nicht wegen von dem Alter herrührender Gebrechlichkeit, sondern
wegen unverantwortlicher, strafbarer Vernachlässigung seiner Pflichten, von dem
Lehr- und Sigristenamt abgesetzt zu werden, selber hat also keinen Anspruch auf die
Einkünfte des Schul- und Sigristendienstes zu machen, zumal er von sich nichts anders
vermuthen lässt, als dass er von dem Tage an, wo der aufzustellende Gehilf in der
Schule erscheinet, selbe nicht mehr wieder betreten, auch dem Gehilfen die Verrichtungen
des Sigristendienstes ganz an den Hals werfen werde: Indessen, da Lisenfeld
bey 34 Jahren dem Schuldienst, und vormals so ziemlich befriedigend vorgestanden ist,
so könnte nach dem 7. Abschnitt des § 10 der Instruktion für Kreiskommissäre in Schulsachen
der künftige Schulhalter angewiesen werden, selbem jährlich 30 Gulden von
dem Sigristendienst hinzugeben.

Als Gehilfen, oder als wirklicher Schulhalter, wie die Hohe Landesstelle zu ent-
schliessen geruhen werde, darf der Kommissär mit allem Rechte den von den Gemeindsdeputierten
einhällig ernannten Kiemenz Fröhlich in Vorschlag bringen. Er ist
ein gesitteter, junger Mann, hat sich auf die Lehrart schon längere Zeit verlegt, und in
etlichen Wochen wird er ein ganz brauchbarer Triviallehrer sein.

Rheinfelden. den 22. Heumonat 1792
Breisgauischer Kreis-Schul-Kommissär Schernberg."

Der Bericht des Kreisschulkommissärs Ernst Schernberg vom 22. Juli 1792 bestätigte
die zuvor beim Schuloberaufseher eingegangene Anzeige über die Mißstände in der
Dinkelberg-Schule. Der Schuloberaufseher Bob schloß sich daher der Ansicht Schernbergs
an, den Eichsler Lehrer Joseph Lisenfeld vom Schul- und Meßmerdienst zu entlassen
und den von der Gemeinde ernannten Kiemenz Fröhlich als neuen Lehrer zu bestätigen
. Fröhlich sollte allerdings dem entlassenen Lehrer jährlich 30 Gulden als eine
Art Pension bezahlen und sich vor Beginn des neuen Schuljahres in Freiburg beim Direktor
der dortigen Normalschule prüfen lassen.

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