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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 41
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0043
Die Gründe ihrer Bitte sind:

a) Lisenfeld habe noch eigenes Vermögen, und seine einträgliche Chyrurgie, und
könne ohne Pension wohl leben.

b) Lisenfeld habe dem Stabhalter den Schul- und Sigristendienst selbst aufgekündet,
bevor seine Entlassung von hoher Landesstelle eingegangen sey. Er verdiene also schon
darum, und weil er seine Dienste immer schlecht verwaltet habe, keine Pension.

c) Der von der Gemeinde ausgewählte Kiemenz Fröhlich wolle den Schul- und Sigristendienst
nicht annehmen, wenn er diese Pension bezahlen soll, weil er ohnehin einen
Gehilfen mit wenigst 30 Gulden besolden müsse, mithin nicht bestehen könnte, die ohnehin
arme und verschuldete Gemeinde aber könne, und wolle die 30 Gulden Pension
nicht übernehmen.

Auf a): Johann Brugger und andere mehr, die der Untersetzte um die Vermögensstände
Lisenfelds bey seiner Visitation den 11. Heumonats dieses Jahres befragte, haben
ihm selben als arm angegeben, und darum eben hat er in seinem der hohen Landesstelle
unterm 22. desselben erstatteten Bericht auf die 30 Gulden Pension angetragen.
Ob nun Lisenfeld vermöglich oder arm sey. wird dem Wohllöbl. Oberamte gründlich zu
erheben unschwer fallen. Kann Lisenfeld ohne Pension leben, so glaubet der Unterfertigte
, dass sie ihm umso weniger zuzufliessen hätte.

Auf b): Da er, Lisenfeld, den Schul- und Sigristendienst dem Stabhalter hingeworfen
, ohne eine Entscheidung von hoher Landesstelle abzuwarten, woraus man schlies-
sen dörfte, dass er nur der verdienten Kassazion vorkomme, aber keine Pension zu erwarten
in seinem Verdienste fand.
Ebenso wenig

Auf c): hat der unterzeichnete Kommisär wissen können, und weiss es noch izt nicht,
ob ein Sigristengehilf unumgänglich nöthig ist. Auch hievon das Eigentliche zu wissen,
wird dem Wohllöblichen Oberamte ein Leichtes seyn.

Soll dieser Gehilfe mehr der Gemächlich- als der Nothwendigkeit des Schulmeisters
dienen, nun so hätte dieser die 30 Gulden selbst zu verdienen, und selbe Lisenfeld jährlich
als Pension anzuführen. Ist aber ein Gehilf unentbehrlich, ja! dann würde freylich
Niemand den Schul- und Sigristendienst übernehmen wollen, denn da der Sigristendienst
nur 51 Gulden, der Schuldienst 93 Gulden, zusammen 114 Gulden ertragen, so
blieb dem Schulhalter von beiden Diensten. nach Abschlag der Pension per 30 Gulden,
und 30 Gulden für den Gehilfen, nicht mehr übrig als 84 Gulden, mithin nach der allerhöchsten
Vorschrift, welche einem Pfarrschulhalter 130 Gulden ausmisst, zu wenig um
84 Gulden.

Rheinfelden, den 1. Herbstmonat 1792
Schernberg"

Das Oberamt in Rheinfelden setzte eine neue Kommission ein, die nun die
Verhältnisse des Lehrers Lisenfeld und der Gemeinde untersuchte.

Die Untersuchungskommission des Vorderösterreichischen Oberamts
Rheinfelden vernahm im September den Stabhalter Brugger, den Pfarrer Martin
, den Kirchenmeyer Holer und den Schulhalter Lisenfeld. Sie stellte fest, daß
der abgedankte Lehrer sein "ohne das ihm wenig eintragende Barbieren, Aderlassen
und Pflastermachen sich nicht ernähren könnte". Es sei ihm klar gewesen
, daß er seinen Schuldienst schlecht versehen habe, weshalb er freiwillig resigniert
habe. Die Kommission stellte auch fest, daß ein Sigristengehilfe ganz
überflüssig sei. Auch in viel größeren Pfarreien gäbe es keinen Gehilfen.

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