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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 42
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0044
Sie plädierte bei der Regierung für Abweisung des Eichsler Antrages und befürwortete
die Pension für Lisenfeld, zumal dieser selbst auch vier Jahre lang seinen Vorgänger
im Genuß des Sigristengehalts beliess. Dieser Vorgänger war übrigens der Vater seines
Nachfolgers Kiemenz Fröhlich.

Schuloberaufseher Bob erstattete an die Regierung nochmals einen Bericht.

Er schrieb:
"Hochlöbliche K.K.V.Ö. Regierung!

Die Gründe, welche mich bewogen, für den abgekommenen Schulhalter zu Eichsei
Joseph Liesenfeld gehorsamst anzurathen, daß ihm jährlich 30 Gulden von seinem genossenen
Gehalte sollen beygelassen werde, sind folgende:

L Weil das Kameralamt Rheinfelden, sowohl als der Schulkommissär Schernberg es
für billig erkannten, dass dem Lisenfeld seiner langgeleisteten Dienste wegen 30 Gulden
belassen werden könnten.

2. Weil der Schulkommissar in seinem damals erstatteten Berichte bemerkte, dass
Liesenfeld bis auf wenige Jahre her, als er an Alter zunahm, ein ziemlich guter Schulhalter
gewesen sey.

3. Weil sie hätten, wo der Schulhalter Altershalber unfähig wird, in der Instruktion
für Kreisschulkommissionen § 10 ausdrücklich verordnet ist, daß ihm etwa 30 Gulden
von dem ganzen Gehalte sollen beygelassen werden.

Überdiess sagt nun das Kameralamt Rheinfelden in dem beygelegten Berichte, dass
Liesenfeld als ein zimlich bejahrter Mann unter die Klasse der Armen zu zählen, und
dieser Beyhilfe benöthigt sey, welches noch ein besonderer Grund ist, der mich in einem
gehorsamst erstatteten Gutachten bestärket.

Was die Gemeinde Eichsei in ihrer ebenfalls angeschlossenen Vorstellung dagegen
einwendet, verdient keine Rücksicht. Ihre Vorstellung enthält:

a) Liesenfeld habe eigenes Vermögen, und verdiene sich durch die Chyrurgie so
viel, dass er leben könne.

b) Er habe schon lange verdient abgesetzt zu werden. Seiner selbst bewusst, habe er
den Schuldienst zuvor resigniert, ehe die gegen ihn veranlasste Überprüfung vorgenommen
wurde.

c) Wolle der neu aufgestellte Clemenz Fröhlich den Schuldienst nicht annehmen,
wenn er dem Liesenfeld 30 Gulden vom Gehalte geben sollte, denn er müsste einen Gehilfen
besolden, der den Messmer-Dienst statt seiner versehe. Dann würde ihm wenig
übrig bleiben.

Ad a) Wird von dem Kameralamt im beyliegenden Schreiben ganz widersprochen.

Ad b) In dem Visitationsberichte des Schul-Visitationskommissärs vom Jahre 1789
heisst es unter der Rubrike: Verfahren des Schulmeisters:

Weichet in einigen Stücken von der Lehrart ab. Sein Alter macht ihn zum Sonderling
. In dem vom Jahre 1787 unter den Rubriken: Verfahren des Schulmeisters, Aufführung
des Schulmeisters stehet: gut.

Aus den Visitationsberichten erhellet offenbar:
dass Liesenfeld nicht längst kassiert zu werden verdiente, dass er nur A7fers/ia/bernach-
lässt, gut zu seyn, dass er also zu Folge der angeführten Landesfürstlichen Verordnung
die 30 Gulden zu fordern berechtigt ist.

Ad c) Wenn Clemenz Fröhlich den Schuldienst unter der vorgelegten Bedingniss
nicht annehmen will, so werden zehen andere ihn willig annehmen; denn es ist unbegründet
, daß ein Gehilf des Messmerdienstes wegen erfordert werde. In sämtlichen
Vorlanden ist kein Schulhalter, der diese Forderung macht. Übrigens ist laut des ange-

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