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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 109
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0111
Altersversorgung anno 1821

Aus den Eschbacher Akten
Ursula Huggle

Wenn man in alten Akten blättert, fällt der Unterschied in der Versorgung alter Menschen
damals und heute besonders ins Auge. Ein Beispiel dafür bietet das Schicksal der
Maria Thoma. geb. Strub, deren Ehemann Vinzenz 1821 gestorben war.

Sie war mit 58 Jahren Witwe geworden und wohnte mit ihrem frisch verheirateten
Sohn in einem kleinen Haus in Eschbach. Zum Arbeiten war sie für damalige Verhältnisse
schon zu alt, Altersrente gab es noch nicht, auf Gnade und Barmherzigkeit ihrem
Sohn und seiner jungen Frau ausliefern wollte sie sich auch nicht. An eigenem Vermögen
besaß sie nur ein Stück Acker, und von der Hinterlassenschaft ihres Mannes würde
ihr nur etwa ein Drittel zustehen. Aber wie sollte sie in ihrem Alter noch aufs Feld und
in die Reben gehen können? Sie beschloß deshalb, mit ihrem Sohn auf dem Amtsrevi-
sorat in Staufen einen Vertrag abzuschließen, worin festgelegt wurde, daß er für sie zu
sorgen habe, wenn sie ihm bereits jetzt das gesamte Vermögen überschreiben ließe.

Dieser Gang nach Staufen - immerhin 7 km - ist dieser einfachen Frau, die noch nicht
einmal ihren Namen schreiben konnte, sicherlich nicht leicht gefallen, aber sie wußte
andererseits sehr genau, was sie sich von ihrem Sohn alles ausbedingen wollte:
L Sie möchte die vordere der beiden Wohnstuben in dem Häuschen auf dem Berg bewohnen
.

2. sie erwartet von ihrem Sohn, mit Kost, Kleidung. Holz und Licht anständig versorgt
zu werden.

3. sie behält sich 2 Haufen Reben zur lebenslänglichen Nutzung vor,

4. der Sohn soll ihren Acker und die Reben bebauen und einbringen,

5. sie beansprucht den ihr nötigen Platz im Keller, der Scheuer und auf der Bühne.
Sie ließ sogar eine Klausel für den Fall aufnehmen, daß sie mit ihrem Sohn - und natürlich
der Schwiegertochter - nicht auskommen könnte. In dieser wurde ihr ein jährliches
Leibgeding zugesichert, das zweifellos eine höhere finanzielle Belastung für den
Sohn dargestellt hätte:

12 Gulden bar

6 Pf. Reisten (Hanffasern)

25 Pf. Butter

die Hälfte eines 80pf. Mastschweins

Weizen, Roggen, Gerste je 8 Sester (etwa je 4301)

Aus weiteren Angaben dieser Vermögensübergabe und den Gegenständen, die sich
die Witwe zum eigenen Gebrauch vorbehielt, können wir einen Blick in das Leben der
Maria Thoma werfen:

Sie hatte mit dem 'Vinzenz' einen einfachen Bauern geheiratet, der aber immerhin
ein einstöckiges Wohnhäuschen samt Scheuer und Stall auf dem Berg sein eigen
nannte. Im Stall stand eine Kuh. früher vielleicht auch mehrere. Einen Ochsen oder ein
Pferd - in Eschbach wurde früher Pferdezucht betrieben - konnten sich die Thomas
nicht leisten, und so war auch kein Fuhrgeschirr vorhanden. In dem Grasgarten hinter
dem Haus scharrten 8 Hühner, und es blieb noch genug Platz, um Kraut und Gemüse
anzupflanzen. Von den 126 ar Acker, die sie noch 20 Jahre zuvor laut Lagerbuch beses-

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