Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 110
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0112
sen hatten, waren nur noch 5 Stücke mit insgesamt 58 ar übrig. Sie pflanzten dort Weizen
, Roggen, Gerste und Grundbirnen (Kartoffeln) an und auch etwas Hanf. Von den
ursprünglich 27 ar Matten hatten sie aus Geldmangel einiges verkaufen müssen, und es
blieb ihnen nur noch die Matte 'bei den zwei Stegen' für das benötigte Heu übrig. Von
den Reben war auch nur noch die Hälfte übrig, und diese 2 Haufen im Heitersheimer
Gäßle reichten nicht mehr aus. um den auch von der Witwe geschätzten Trunk zu sichern
, denn im März waren bereits die Fässer im Keller leer. Lediglich etwas Vorrat an
Kartoffeln und Sauerkraut war noch vorhanden sowie riestenes und kudernes Garn aus
Hanf.

Das Feld- und Handgeschirr enthielt das Nötigste, was man auf dem Feld brauchte:
Mistgabel und Spatenschaufel, Stückhaue und Breithaue. Schlegel, Sense und Sichel,
Dreschflegel und hölzerner Rechen. Für Arbeiten im und am Haus waren Bohrer,
Stemmeisen. Hammer und Zange bestimmt; Milchkübel. Wanne und hölzerne Buttergabel
deuten auf etwas Milchwirtschaft hin.

Die Wäsche wurde im Waschzuber eingeweicht und in Zeinen nach dem Trocknen
wieder eingesammelt. Da man das Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen mußte,
brauchte man das Wassererkele, um die Hände im Haus waschen zu können, und die
Badmulde, in der sicher früher der Sohn gebadet wurde.

Sehr viele Möbel standen nicht in den zwei Wohnstuben und in den ein oder zwei
Kammern: Kleiderkasten und Himmelbettlade behielt sich die Witwe vor und natürlich
auch etwas Bettzeug mit Strohsack und Kopfkissen: auf den Tisch und den einen Lehnstuhl
verzichtete sie, da sie wohl lieber am warmen Kachelofen saß.

Aus der Küche mit Küchen- und Geschirrkasten überließ sie das meiste dem jungen
Paar; sie beanspruchte weder die Essiggutter noch die Milchhäfen oder die irdenen
Schüsseln und Platten. Lediglich zwei Pfannen, einen Schaumlöffel und sicher auch Eßbesteck
behielt sie sich vor. Offensichtlich aß sie gerne Küchle und Strauben, denn den
Küchlespitz und den Küchletrichter für die in Fett gebackenen Strauben nahm sie ebenfalls
mit in ihre Stube. Sie erhielt zwar das Essen von der Schwiegertochter, aber so ganz
abhängig wollte sie nun doch nicht sein!

Ihr Spinnrad mit Haspel und Garnwinde überließ sie der Schwiegertochter, und
für das vorbehaltene grobe Tuch aus den Hanffasern hat sie wahrscheinlich eine Näherin
ins Haus kommen lassen, die ihr 'Hemder' und ähnliches nähte. Ihre persönliche
Kleidung, die sie sich natürlich vorbehielt, zeigt in etwa die damalige Tracht: Zu
einem roten halbleinenen Rock trug sie über dem Hemd einen groben grünen
'Tschoben', eine Jacke, mit 'Halsmäntele', Kragen und Halstuch; auf den Kopf
setzte sie sonntags die Kappe, die vielleicht mit gestickten Bändeln geschmückt war.
und an den Füßen trug sie Strümpfe aus Wolle oder Baumwolle und Schuhe. An
Werktagen band sie sich eine blaue baumwollene Schürze, ein "Fürtuch", über den
Rock, um ihn zu schonen, denn sie besaß von allem außer von den Hemden nur ein
einziges Stück!

Das Ehepaar Thoma war sicher zu keiner Zeit mit Reichtümern gesegnet gewesen,
denn sie besaßen auch keinen Schmuck und kein Zinn- oder gar Silbergeschirr. Bargeld
war nicht vorhanden, und die zwei alten Gebetbücher stellten den einzigen "Luxus"
dar.

Nach Abzug des aufgenommenen Kapitals verblieben noch 1149 Gulden an Vermögen
, die der Sohn 'mit Dank" annahm. Mit flüssiger Schrift setzte er seinen Namen unter
den Vertrag, während die Mutter ein Kreuzchen machte.

Nehmen wir an. daß es nicht "wider Verhoffen" zu Unstimmigkeiten zwischen Sohn
und Mutter kam...

110


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0112