Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 114
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0116
vor wirklich abgelegter Ordens-Profession, das weis-leinene Kreuz tragen." In seltenen
Fällen können hochgestellte weltliche Fürsten das goldene Ordenskreuz erhalten,
"welches la Croce di Devozione heißt". "Bisweilen erhalten auch Personen, die nicht
vom Adel sind, aus besonderer Gnade und Verdiensten das halbe oder sogenannte Do-
natenkreuz, welches aber nur aus sechs Ecken oder den drey unteren Theilen des Mal-
thäser-Kreuzes besteht." - "Zu Ordens- Geistlichen, Frä Cappellani, werden Personen
aus dem Mittelstande, die von gutem Herkommen, Sitten und Fähigkeiten sind, genommen
."

"Die Adels- und Ahnen- Proben" schließen als eigenes Unterkapitel an. Stammbaum
und Familienwappen sind ebenso erforderlich wie Tauf- und Eheurkunden, Testamente
und Belehnungen. Für die Ordensgeistlichen gilt eheliche Abstammung,
Nachweise der "Eltern und Großeltern von ansehnlichen Familien aus dem Mittelstande
... auch daß dieselbe mit schlechten niedrigen Handwerkern und Gewerbschaften
sich nicht abgegeben haben", ferner Leumundszeugnisse sowie Studiennachweise.
Eine Kostenliste schließt an: bei Volljährigkeit 480 Gulden, für Minderjährige 880 Gulden
, für Pagendienst 530 Gulden ausschließlich 25 Gulden Wappengelder. Ordensgeistliche
haben zwischen 100 und 200 Gulden zu entrichten.

Ein "Verzeichniss aller Herren Ritter und Ordensgeistlichen, welche bey des Ritterlichen
Johanniter-Ordens Deutscher Zunge aufgenommen sind" schließt an. Mittels
Zeichen wird die jeweilige Stufung mitangegeben (ein Kreuz = Großkreuz; ein Stern
= jeweiliger Besitz einer Commende). Das Ganze geschieht tabellarisch, und zwar
nach "Namen / Gebohrn / Aufgenommen / Unterschied und Rang in dem Orden." An
erster Stelle findet sich "Joseph Benedict, des H. R. R. Fürst, Graf von Reinach zu
Fuchsmänningen / 19. Febr. 1720. / 24. Aug. 1724. / Johannitermeister und Großprior
von Deutschland. Com. M."

"Würden und Commenden des Deutschen Groß-Priorats ... mit dem Namen derjenigen
Herren Ritter, die solche dermal besitzen, an welchem Tage sie in den Genuß der
Commende eingetretten sind, und mit welchem Rechte sie diese erhalten haben." Uns
interessiert der erste Eintrag: "Groß-Priorat-Residenz-Haus Heitersheim. mit den zugewandten
Cammeral-Häusern Neuenburg und Steinenstatt. Freyburg, und Wendlingen
. Kenzingen. Haimbach, und Musbach. Groß-Prior von Deutschland, Joseph Benedict
... L May 1779." Es folgen in kleineren Feldern u.a. Basel und Rheinfelden. Bruchsal
und Cronweisenburg, Frankfurt und Mosbach, Mainz und Niederwesel, Rottenburg
und Rottweil, Überlingen und Villingen. Das böhmische Großpriorat schließt entsprechend
an; ein "Alphabetisches Register aller bey der Deutschen Zunge aufgenommenen
Herren Ritter" beschließt das Bändchen. Aus unserm Raum seien hier noch
einige Vertreter genannt: "Andlau. Freyherr Philipp / Bodmann, Freyherr Joh. Joseph
/ Kageneck. Graf Adam Friderich / Neveu, Freyherr Anton / Schauenburg. Freyherr
Wilhelm".

Einen Großteil der hier Aufgeführten finden wir auch im oben bereits erwähnten Exemplar
für 1800 wieder. Als "Groß-Prior von Deutschland" wird nach dem Tod des Grafen
von Reinach zu Fuchsmänningen nunmehr "Ignaz des Heil. Rom. Reichs Fürst
Freyherr von Rinck zu Baldenstein. 1 May 1798." aufgeführt.

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der Orden zum Zeitpunkt des Erscheinens
unserer Kalender schwersten Erschütterungen preisgegeben war. Von Triest aus
schrieb Hompesch, damaliger Ordensgroßmeister, nachdem er auf Grund des Napoleonischen
Übergriffs Malta hatte verlassen müssen, auch an das deutsche Großpriorat
in Heitersheim. "Der alte ehrwürdige Fürst Joahnniterobermeister Freiherr Rink von
Baldenstein ... antwortete ihm mit Würde, jedoch in einem Tone, der bewies, wie sehr

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