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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 121
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0123
Als nötige Arbeiten werden dann aufgeführt:

L Aufziehen. 2. Räumen, 3. Schneiden. 4. Reben lesen. 5. Pfähle schärfen. 6. Pfähle
stecken. 7. Bögen, 8. Säncken. 9. Krauten zum ersten Mal. 10. Die erste Hacke, 11. Brechen
, 12. Die erste Heffte. 13. Krauten zum anderen Mal, 14. Andere Hacke. 15. Die
2te Heffte, 16. Die 3te Kraute. 17. Die Beerhacke. 18. Das Verhauen. 19. Beerhütte, 20.
Die Weinlese. 21. Pfahlziehen, 22. Tüngen. 23. Decken. 24. Stein ablesen. Zu letzterem
ist ausdrücklich bemerkt, daß dies nicht alle Jahre notwendig sei.

Ausführlich sind dann im folgenden Teil der "Weingebürgs-Ordnung" die genannten
Arbeiten beschrieben. Danach ist unter "Aufziehen" im Frühjahr die Entfernung der
Erde gemeint, mit der die Reben im Winter zum Schutz vor Kälte zugedeckt waren.
Dies sollte ungefähr um "Gregori" (12. März) geschehen. Unter "Räumen" ist die Freistellung
des unteren Teiles der Reben in der Erde zu verstehen, um Tau- oder Tagwurzeln
entfernen zu können. Die entstandenen "Räume" mußten dann nachher wieder
zugetreten werden, um die freigestellten Teile vor Frost zu schützen. Die nicht mehr gedeckten
Reben waren vor Ende des Frostes und vor Beginn des Austriebes zu schneiden
. Unter "Reben lesen" verstand man die Entfernung des geschnittenen Rebholzes
aus den Weinbergen. Früher war es üblich, die Pfähle im Herbst aus dem Boden zu ziehen
und in Haufen zusammenzustellen. Nachdem sie "geschärft" und zugespitzt waren
, wurden sie nach dem Winter wieder in den Boden "gesteckt". Dies hatte zur Schonung
der Knospen und Triebe nicht so spät zu erfolgen. "Bögen" läßt sich mit dem Biegen
der Triebe identifizieren, während unter "Krauten" die Beseitigung des Unkrautes
zu verstehen ist, was das anschließende Harken der Weinberge erleichterte. Beim
"Säncken" handelt es sich um die früher übliche Vermehrung der Reben durch sogenannte
Absenker oder Einleger.

Das "Brechen" bestand darin, daß außer 4-5 Ruten alle übrigen als überflüssig abgeschnitten
und entfernt wurden, eine Maßnahme, die vor Christi Himmelfahrt oder in
der Pfingstwoche verrichtet sein sollte. Auch früher wurden die Reben an die Pfähle gebunden
, was in der "Weingebürgs-Ordnung" als "Heffte" bezeichnet ist. Insgesamt
wurden die Reben nach vorherigem "Krauten" dreimal gehackt, zuletzt wenn die Beeren
anfingen weich zu werden, was man "Beerhacke" nannte. Beim "Verhauen" der
Reben wurden die Reben mit Hilfe eines Rebmessers auf Mannshöhe eingekürzt.
Heute heißt diese Maßnahme "Gipfeln". Die "Beerhütte" war nichts anderes als die
jetzige Traubenhut zum Schutz vor Vögeln und anderen Tieren, wahrscheinlich auch
vor Dieben. "Weinlese" ist die heute noch übliche Bezeichnung für das Ernten der
Trauben im Herbst, die nach dem Kurfürsten Christian "nicht zu früh oder zu spat, sondern
zur rechten Zeit mit Vorwissen Unserer Ambtspersonen" zu erfolgen habe.

Nach der Weinlese mußten die Stecken oder Pfähle wieder aus dem Boden gezogen
und zusammengestellt, weiterhin gedüngt und die Reben mit Erde als Kälteschutz abgedeckt
werden. Zum Schluß verfügte der Kurfürst, daß die "Weingebürgs-Ordnung"
in Abschrift allen Ämtern zu überreichen wäre, in denen "Wir eigene Wein-Berge haben
". Dieselbe mußte den "Voigten und Wintzern" vorgelesen und diese angehalten
werden, sie in allen Punkten und Artikeln getreulich zu erfüllen. Die Unterzeichnung
der "Weingebürgs-Ordnung" durch den Kurfürsten erfolgte in Dresden "am 23. Monatstag
Aprilis (des Aprils), nach Christi Unsers lieben Herrn und Seeligmachers Ge-
burth. Tausend Fünfhundert im Acht und Achtzigsten Jahre", also 1588.

Auch die Rebzünfte haben Reb- oder Weinbergsordnungen herausgegeben. Im
Jahre 1558 erließ die Freiburger "Zunft der Rebleute zur Sonne", die sich bis zum Jahre
1379 zurückverfolgen läßt, eine besondere Rebbau- Ordnung, nach der folgende Arbeiten
im Weinberg zu erledigen waren:

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