Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
50.1988, Heft 1.1988
Seite: 172
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-01/0174
begonnen und am 5.3.1934 der Jahrestag der "Durchbruchsschlacht des Nationalsozialismus
" gefeiert. - Vor wenigen Jahren hat ein Bundestagspräsident von "der Front des
Bundestags, der Front der Länder und der Front der Bundesregierung" gesprochen,
leider nicht in der Aachener Bütt, wo er auch schon war, sondern im Bonner Bundestag
. Markig, nur so dahin, wie meist, wenn bei uns bramarbasiert wird. Nur eben: Gedacht
hat er sich nichts dabei.

Eine Zeitung unserer Region hat zu einer Meldung, daß der elsässische Dialekt von
Paris als "eine niedere Form einer ausländischen Sprache" bezeichnet worden sei. den
Kommentar gegeben, die französischen Sprachminderheiten wehrten sich gegen die
"Gleichschaltung"' ihrer Sprachen. Hier ist die alte böse Sprachregelung für einen
gleichrangigen Vorgang wie bei uns 1933 wieder aufgenommen worden. Es geht in
Frankreich ausdrücklich nicht um Gleichwertigkeit der Minderheitssprachen, sondern
um deren Ausschaltung, um die Ausmerzung. Der Gebrauch des Wortes "Gleichschaltung
" durch einen deutschen Autor oder Redakteur heute stellt eine Selbstzensur mit
dem Wortschatz des Herrn Goebbels dar. Eigentlich eine Beleidigung für die Franzosen
, bei Licht betrachtet.

Paris hat in seiner "Kulturpolitik" nie etwas anderes gekannt als das ausschließliche
Recht Frankreichs auf die eine französische Nationalsprache. Den Bretonen etwa
wurde in ihrem eigenen Land, an der Universität Rennes. Bretonisch ausdrücklich als
Fremdsprache angeboten.

Die "Handtreue"

Rechtsgeschichtliche alte Wörter sind ein fast unerschöpflichesThema nicht nur zum
besseren Verständnis historischer Texte, vor allem auch zur Erläuterung ihrer heutigen
Bedeutung. Man spricht gern davon, daß allgemein eine Scheu bestehe, mit Gerichten
oder schon mit Anwälten zu tun zu haben. Das hat historisch schon einen Grund in der
Tatsache, daß die Rechtssprache seit Einführung des römischen Rechts zum großenTeil
mit Fremdwörtern durchsetzt wurde, die für den Nichtjuristen in eine undurchschaubare
Welt gehören und ihm unverständlich sind. Im Zeitalter des Absolutismus mag das
ein durchaus erwünschter Nebeneffekt des neuen römischen Rechts gewesen sein. Einerseits
konnte man auf den magischen Effekt unverstandener fremder Wörter bauen,
andererseits waren sie für die Mächtigen eine Art Schutzschild gegen hartnäckig Rechtsuchende
, vor allem wenn diese Sprache so klang und Ausdrücke benützte, als käme sie
aus der Kirchensprache. Der einfache Mann, früher an der Rechtsprechung selbst beteiligt
, war nun davon ausgeschlossen (bis die Schöffen- und Schwurgerichte wenigstens
formal die Mitwirkung wiederbrachten). Was uns heute nicht mehr bewußt ist, als
Folge dieser Entwicklung, ist: V7e/e deutscheWörter stammen aus der alten Rechtssprache
vordem römischen Recht.

Das Wort Treue gehört dazu. Schon Cäsar wußte, daß es das Wort für "Verpflichtung.
Zuverlässigkeit" gewesen ist. Die "Handtreue" war das Wort für den Handschlag, der
anstelle eines Gelöbnisses gegeben wurde. Er galt als Bekräftigung eines Rechtsge-
schäftes, wie im ländlichen Umgang noch üblich, etwa im Viehhandel. Die Einhaltung
der Handtreue ist die Grundlage für die moderne Bedeutung des Wortes. Das Wort
"Ehe"bedeutet ursprünglich "endlos lange Zeit. Ewigkeit", das Beiwort "ehhaft". das
sich in alten Schriften findet, hat den Sinn "gesetzmäßig, rechtsgültig" und gehört zum
heutigen Wort echt. Über die Bedeutung "Gewohnheit, Recht, Gesetz, Testament" erhielt
Ehe den heutigen Sinn, weil ursprünglich die Eheschließung ein Rechtsvorgang

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