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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 127
(PDF, 31 MB)
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gebracht, für ewige Zeiten als ein rechtes Erblehen." Die Gemeinde mußte dafür einen
jährlichen Zins bezahlen und sich verpflichten, eine gewisse Summe (doch ohne etwaige
spätere Folgen) zur Anschaffung einer Glocke, zum Kirchenornate und Ausbesserung der
Kirchhofsmauer bei der Hofkapelle St. Barbara beim Maierhof beizusteuern.

Bischof war damals Johannes Konrad von Roggenbach (1666-1693).

Am 18. November 1699 wurde ein Streitfall der beiden Gemeinden Schliengen und
Steinenstadt betr. Weidgang geschlichtet. Die Schliengener gaben nämlich vor. sie seien
aufgrund einiger uralter Verträge berechtigt, mit all ihrem Vieh sowohl auf die Steinenstad-
ter Felder als auch in die "Grüner", speziell in den "Kohler" und das "Neugrün" zu fahren und
dort weiden zu lassen. 41 Jucherten waren dem Landesherren, dem Bischof von Basel bzw.
dem basel'schen Domstift, zehntpflichtig. Von etwa 210 Jucherten 2 Viertel (abgezogen sind
1/3 der Äcker, die brach oder öd lagen) konnte der Johanniterorden als Patronatsherr den
Zehnten einziehen. An Wiesen hatten die Bürger 20 Jucherten. Die Bürgerreben betrugen 43
Jucherten. 2 Viertel. Von 2 Jucherten Reben bezog das Domstift Basel den Zehnten.

Laut Urkunden vom 17. Jahrhundert bestand in Steinenstadt ehedem das "gempische
Feldlehen". Dasselbe bestand aus 9 Juchert und 2 Viertel Ackerfeld, wofür der Lehensmann
jährlich pro canone 1 Malter Roggen, 9 Sester Haber und als Ehrschatz (für den Eintritt in
den Genuß des Lehens) 4 Reichstaler bezahlen mußte. Das Lehen gehörte dem Hochstift zu
Basel.

Am 25. April 1684 bekam es der Bürger Johann Möhr von Steinenstadt zum Erblehen
(Revers.). Er mußte geloben, die Felder immer in Bau und Stand zu halten. (Die Urkunde
wurde in Arlesheim ausgestellt.) Später kam es im Jahre 1697 an Johann Linder von
Steinenstadt, der es von dem Barbier Karl Möller daselbst gekauft hatte. Der obige Johann
Linder vererbte es dann auf Johann Linder. Bürgermeister von Neuenburg, der wahrscheinlich
dessen Sohn war. Dieser übergab es seiner Tochter Maria Anna Linder, die die Gattin
des Amtsmanns Blank in Waldkirch wurde. Deren Sohn wurde 1748 damit belehnt. Dieser
verkaufte es schließlich an den Steinenstadter Bürger L. Wettlin. dessen Belehnung am 30.
Januar 1760 erfolgte.

Anmerkung: Noch heute gibt es im Steinenstadter Bann ein Gewann, das den Namen trägt
"im Gempischen".

Don treibt, wie die Sage zu erzählen weiß, "der gempische Jäger in manchen Nächten sein
Unwesen".

Außer den bereits genannten hatten auch andere Klöster Besitzungen in Steinenstadt, z.B.:
St. Peter auf dem Schwarzwald, w ie wir aus dem Rotulus San Petrinus, einem Güterverzeichnis
des Klosters ( 1111-1122), erfahren. Danach besaß St. Peter in jenen Jahren ein Landgut
in Steinenstadt, das um 16 Talente seinerzeit erworben worden war. Dieses Landgut erhielt
nun im Tausch gegen andere Güter bei Ebnet im Ibental, und 10 Mark Silber, Herzog Berthold
für seinen Kriegsmann Adalbert von Staufen.

Aus dem Rotulus erfahren wir dann weiter, daß Steinenstadt damals einen eigenen
Dorfadel besaß. An den Einweihungsfeierlichkeiten des Klosters am 30. September 1113
nahm auch ein nobilis vir Erchengerus de Steinundstat teil, der mit vielen anderen Zeugen
die Einweihungsurkunde unterschrieb.

Neben St.Peter hatte auch die zu ihm gehörige Propstei St. Ulrich in Steinenstadt
Besitzungen. Es war ein Hof mit seinem Zubehör von Äckern und Wiesen etc.. wie wir aus
einer Bulle des Papstes Eugen III. (1145-1153) erfahren. Diese bestätigte nämlich 1147 die
Freiheiten und Besitzungen der Propstei St. Ulrich auf dem Schwarzwalde. Unter diesen
Besitzungen wird auch ein Hofgut in Steinenstadt genannt. Dasselbe begegnet uns mit noch
anderweitigen Höfen in einer weiteren Urkunde, als der Papst Lucius III. am 3. Mai 1184 der

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