http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-01/0131
Seit Inkrafttreten des Wagenregulativs im Jahre 1930 dürfen Wagen nur montags und
mittwochs zwischen 14.30 Uhr und spätestens 19 Uhr in der Innenstadt verkehren, 4 m in der
Höhe. 3 m in der Breite nicht übersteigen, bei maximaler Höhe der Plattform von 2.50 m. Nur
ein Anhänger ist erlaubt. Reklamewagen sind verpönt. Kontrollschilder müssen sichtbar
bleiben. Da heute weit über 100 Wagen verkehren, taten sich die Wagencliquen 1974 in der
Wagen-IG (Interessengemeinschaft) zusammen, um Wurfmaterial gemeinsam einzukaufen,
mit Geschädigten (durch Orangen zerschmetterte Fensterscheiben!) zu verhandeln und Exzessen
zuvorzukommen.
Guggemuusigge (Gugge. Schrämen
Die notorisch falsch spielenden Musikantengruppen sind nicht etwa ein Kind unserer Zeit:
bereits im 19. Jh. traten Blechmusiken mit nicht dazu gehörigen Instrumenten (z.B. Geigen)
auf. so daß schon 1876 Klagen über Guggen am Morgenstreich laut wurden. Ein Platzkonzert
ist 1911 erstmals erwähnt. Zahlreich waren sie nie. denn zwischen 1911 - 1946 zählte man nur
acht subventionierte Musikgesellschaften. 1984 waren es aber schon 68. und ihre Zahl steigt
Abb. 16: Guggemuusigg
weiter an. Daher schufen auch sie eine IG. die Guggen-IG im Jahre 1951. die sich zur Aufgabe
machte, den Morgenstreich guggenfrei zu halten, fasnächtliche Instrumente zu verwenden.
Ordnung und Sauberkeit im Betragen und im Kostüm walten zu lassen und am cortege nach
Möglichkeit nicht hinter den Trommlern zu "schränzen". Daneben gibt es noch die 1965
geschaffene FG. Vereinigung der freien Guggen. die wie die Guggen-IG am "Obmännermähli"
zugelassen werden. Als Dank für guggenfreien Morgenstreich besteht seit 1987 die Bestimmung
, am Fasnachtsdienstag die Innenstadt von 20 - 23 Uhr zwischen Barfüßer- bis Claraplatz
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