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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 98
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0100
Eine helvetisch-suebische Republik
oder ein schwäbisches Königreich Helvetien?

Zwei vergessene Kapitel der Revolutionsgeschichte
Markus Kutter

Vorbemerkung des Verfassers

Zur Zeit der Niederschrift dieser Arbeit war mir das Werk von Uwe Schmidt,
..Südwestdeutschland im Zeichen der Französischen Revolution ". Band 23 der
„Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm". Kommissionsverlag W. Kohlhammer
Stuttgart. Ulm 1993. noch nicht bekannt. Diese reich dokumentierte Untersuchung
hätte für meinen Aufsatz eine Fülle von weiteren Belegen gebracht, vor allem im
Hinblick auf die genauere Unterscheidung der verschiedenen republikanischen
Vorhaben in Südwestdeutschland unmittelbar vor 1800. Mein Bedauern, daß ich
diese Arbeit nicht mehr konsultieren konnte, mag der Leser zugleich als eine
Anerkennung ihres hohen wissenschaftlichen Wertes verstehen.

Die westeuropäischen Nationalstaaten - darüber sind sich die Historiker einig -
gehen auf die Folgen der Französischen Revolution zurück. Nur Frankreich war
schon vor dem Ausbruch der Revolution in gewissem Sinn ein Nationalstaat, freilich
royalistischer Prägung. Das Deutsche Reich hingegen war es nicht. Die Schweiz, am
oberen Scharnier zwischen Frankreich und Deutschland gelegen, war wohl eine
Eidgenossenschaft, verfassungsrechtlich jedoch ein Staatenbund. Und unter französischem
Druck mußte sie 1798 zu einem neuen Staat, einer Einheitsrepublik, werden.

Wie macht man überhaupt einen neuen Staat? Nach 1776 und 1789 war es klar: nur
durch eine demokratische Insubordination (wie in den amerikanischen Kolonien)
oder eine Revolution (wie in Frankreich). Und auch nur dadurch, daß man den Staat
nicht mehr als ein historisch gewachsenes Geflecht überlieferter Rechtsverhältnisse,
sondern jetzt als eine rationale Struktur begriff, also als einen Verfassungsstaat.
Dieser sollte nicht mehr und sogar etwas grundsätzlich anderes sein als die vertraglichen
Bindungen etwa eines Landesfürsten mit seinen Landständen. Die Menschenrechte
, das heißt, die Rechte der Bürger (aber noch nicht der Bürgerinnen), wurden
Teil der Verfassung. Das bedeutete auch, daß es weniger darum ging, Reformbestrebungen
weiterzuführen - ein völliger Neubeginn war gefragt. Da sich aber das
revolutionäre Frankreich nach der Kriegserklärung an den Kaiser zusehends zur
größten Militärmacht Europas entwickelte, erfolgten diese neuen Staatsgründungen
auch immer unter militärischen Gesichtspunkten: Schwesterrepubliken sollten es
sein, die das von feudalen Mächten bedrängte Frankreich umgürteten. Nur ließen sich

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