Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 11
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0013
haltung der übrigen, die Wasserverhältnisse am Hauptkanal, am Ablaufkanal an den
Grienerwuhren, am Stampfegraben, am Weidengraben, am Neugraben, am Rohrgraben
und am Steinenbach beeinflussenden Anlagen, sowie die Fürsorge für die geordnete
Benützung der sämtlichen Anlagen seitens der Genossenschaftsmitglieder."

In die Wiesenwässerung fielen alle Grundstücke in der Tallage außerhalb des
Ortsetters, ohne Rücksicht auf die Besitzverhältnisse. Zum wässerbaren Areal gehörten
am 21.12.1969:

83 ha, 51 ar. 48 qm auf Gemarkung Steinen
13 ha, 47 ar, 92 qm auf Gemarkung Brombach

Zur gleichen Zeit betrug die Gesamtlänge des Hauptkanals mit den Seitenkanälen
ca. 2.6 km. die Durchlaßbreite des Hauptkanals zwischen den Ufermauem 5-6 m
und die Wasserfläche lt. Grundbuch 14943 qm.

Die Verwaltung und die Organisation

In dem Protokoll über die am 15.9.1886 durchgeführte Ortsbereisung wird vorgeschlagen
: „Die dortige, freie Wuhrgenossenschaft ist dringend in eine gesetzliche
mit den Rechten einer juristischen Person ausgestatteten umzuwandeln, damit
deren Angelegenheiten geregelt und Vertreter für die Verwaltung aufgestellt werden
können". Über die Zeit davor gibt es nur unbestimmte Hinweise. Meistens
wird die Genossenschaft durch die Gemeinde vertreten bzw. daraufhin angesprochen
oder angeschrieben. Die finanziellen Angelegenheiten sind von denen der
Gemeinde getrennt: in den Gemeinderechnungen (ab 1725) sind weder Einnahmen
noch Ausgaben noch Ämter oder Verwaltungsorgane aufgeführt. Eine Urkunde
vom Januar 1756 bezeichnet als „Wuhrmeister" Matthias Kübler und Engelhard
Rotzler. Nach der Gründung der „Fabrik" werden erwähnt eine technische
Kommission (1846). eine Teichgenossenschaft Steinen (1882). eine Teichkommission
, diese bestehend aus den Wiesen- und Gewerbsvertretern. Das Wässerungsrecht
und die Unterhaltungspflicht für die gemeinschaftlichen Anlagen bestanden
unabhängig vom Eigentumsrecht, ausgenommen die Anlagen.die nur einzelnen
Benutzern dienten (Stellfallen. Uferbefestigungen, Wasserräder, etc.). Das
Kanalbett war gemeinschaftliches Eigentum der Gemeinde und der Fabrik.

Die Verhältnisse bis zur Fabrikgründung 1835

Wie erwähnt, gehört die gemeinschaftliche Wassernutzung zu den ältesten Einrichtungen
der Gemeinde überhaupt und ist u.a. belegt in dem Kapitel „Deutung
und Ursprung der Flurnamen" von Inge Gula in der Ortschronik Steinen (1982).
Daraus ein Beispiel:

11


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0013