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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 15
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0017
Die obere Mühle ist schon im Berain von 1406 erwähnt und ihre Benützung für
die „Gottshusleute von St. Blasien" in den Bannen ..Steinen, Hägniberg. Hüsicon"
und für Brombach zwingend.

Der letzte Müller war Johann August Volz (deshalb im Volksmund ..Volzsche
Mühle"), der das Anwesen samt den Wasserrechten 1894 an die Spinnerei &
Weberei verkaufte.

Die „Untere Mühle" bzw. ihre Besitzer erscheinen zwischen 1560 und 1580
erstmals, und sie war wie die „Obere Mühle" durch einen Freibrief von Steuern.
Schätzung und anderen Umlagen befreit. Sie kam durch Kaufvertrag mit August
Moser. Bürger und Müller, 1872 mit sämtlichen Rechten in Firmenbesitz und
wurde zu einem Gutshof für die Bewirtschaftung der zahlreichen nicht überbauten
Grundstücke und für den Fuhrbetrieb zwischen der oberen und unteren Fabrik
eingerichtet.

Die Industrie hält Einzug
Sie kündigt sich mit folgender Anzeige an:

«tcincn bcn L ^uni 1836.
(postc rcötontc in ^aset)

VSicmir fyabe ich Die (*fjrc 3f)tten Die "iln^cigc \u machen, öajj tri) Ijicr int
Deutschen 3°U-Vcrcins-GJcbict. cinc mechanische «pinn- und töcberei er-
riclitct. jtnD Dieselbe, unter Der ^trntit bon

Wilhelm Wcigi)

betreiben toerbc.

^ic Spinnerei wirb hauptsächlich bic iHnntntcrn :uUi fyttel, unb bic SScbcrci,
ßaUtcots bon :ulw ^ettei unb :t:7-ni (Eintrag öerferttgen.

(Genaue Kenntnis Dieser CwtDustrtc. Tätigkeit, Sorgfalt, unb cinc stets reelle
A>n!tDluitgsn»ctsc. ucrbuuDcn mit hinlänglichen #onbs. lassen mich, boricu.
baß tef) bas 3utrcilcn wetner $rcunbc ju rechtfertigen wissen werbe.
Ckl) bitte Zk bon meiner Unterschrift Vormerkung ,)u ncl)mcn. so Wie Oon
Denjenigen ber Herren (Varl WcigU-VrcisWcrk unb SSilhclm Wcmnscus. Welchen
iri) bic procura ertheilc. (genehmigen 2ic bic Versicherung meiner
Hochachtung unb (Ergebenheit.

Die Wasserkraft für den Betrieb der Fabrik sicherte sich Major Geigy-Lichten-
hahn von Basel in einem Vertrag, den man der Grundsätzlichkeit wegen als

-Gründungsurkunde-

bezeichnen kann und der am 1.9.1834 „bei versammelter Gemeinde" in des
Bürgermeisters Haus vereinbart worden ist. Es heißt dort:

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