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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 21
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0023
Aus all diesen Gründen und weil eine ordnungs- und satzungsgemäße Führung
der Genossenschaft nicht mehr möglich war. kam es zu Verhandlungen mit den
Wasserrechtsbehörden mit dem Zieh wegen der zu erwartenden hohen Instandsetzungskosten
für das Wiesenwehr und für die Kanalmauer eine andere Lösung zu
finden.

Am 12.2.1976 beschließt der Gemeinderat: Die Gemeinde Steinen beantragt
beim Landratsamt - Wasserrechtsbehörde - die Auflösung der Gewerbekanalgenossenschaft
. Begründung: Die Geschäftsgrundlage der Gründungszeit (19. Jahrhundert
) ist entfallen. Die Mehrheit der Mitglieder (nach Zahl und Anteil) hat
keinerlei Nutzen durch die Anlagen der Genossenschaft, nur noch finanzielle Verpflichtungen
. Dies kann auf die Dauer nicht im öffentlichen Interesse liegen.

Zuvor schon, nämlich mit Gemeinderatsbeschluß vom 17.3.1970. wurden die
Rechte und Pflichten der Wiesenbesitzer ab 1.1.1970 von der Gemeinde übernommen
bzw. an sie abgetreten, außer in einem Falle, weil man hier am alten Zustand
festhalten wollte.

Hinzu kam nun, daß vom Gemeinderat ab 1978 die Sanierung „Ortskern Steinen
" mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm angestrebt und vorbereitende
Untersuchungen durchgeführt wurden.

Am 23.12.1980 stimmte der Gemeinderat dem Erwerb der Häuser Eisenbahnstraße
7 und Kanderner Straße 5 von der Spinnerei & Weberei zu. Ebenso
wurde am 3.2.1981 der Antrag zur Aufnahme in das Sanierungsgebiet
gestellt. Diese Maßnahmen hatten auch Auswirkungen auf den Gewerbekanal
; er sollte einer großzügigen und neuzeitlichen Bebauung bzw. Infrastruktur
Platz machen.

Dagegen gab es Protest auch aus der Bevölkerung. Es bildete sich eine Bürgerinitiative
, die sich für den Erhalt des Gewerbekanals, auch „Dorfbach" genannt,
einsetzte. Ihre Vorschläge wurden aber im Gemeinderat mehrheitlich verworfen.

Das juristische Aus

In der Sitzung der Gewerbekanalgenossenschaft vom 28.1.1983 stellte der Vorsitzende
. Betriebsingenieur Klaus Klemm, fest, daß sich die Genossen Firma Spinnerei
& Weberei Steinen. Firma Medima-Werke und die Gemeinde Steinen nach
langwierigen Verhandlungen über die Auflösung der Genossenschaft geeinigt und
grundsätzliche Fragen in dem notariellen Vertrag zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse
der Wassernutzung am Gewerbekanal Steinen vom 8.10.1982 geregelt
hätten.

Gleichzeitig wurde die Auflösung der Genossenschaft beschlossen und dazu die
aufsichtsbehördliche Genehmigung beantragt.

Diesem Antrag entsprach das Landratsamt Lörrach mit Planfeststellungsbeschluß
vom 12.7.1983. Darin wird das Stillegen und Verfüllen des Hauptkanals
und der Seitenkanäle angeordnet.

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