Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 158
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0160
Kommerzielle Beschaffenheit der Herrschaft

Außer dem Rhein gibt es keine Flüsse. Er trennt das Fricktal von der hiesigen
Herrschaft. Schiffbau gibt es insoweit, daß die sogenannten Klarnerschiffe25' von
Laufenburg aus mit verschiedenen Waren nach Holland fahren können. Die
Schiffbarkeit kann kaum verbessert werden: die Strecke Beuggen-Rheinfelden ist
gefährlich, Holzflöße sind dort schon zugrundegegangen. Gelegentlich gibt es
Hochwasser, aber wenig Schäden.

Es gibt eine Brücke bei Rheinfelden. ferner

Übersetzungsmöglichkeiten mit Weidlingen26' bei Warmbach. Wyhlen und
Äugst. Das Überfahrtsgeld beträgt 2 xer pro Person. Der Unterhalt der ruinierten
Brücke, die seit dem Brand von 1796 nicht mehr gedeckt und stark verfault ist,
obliegt der Stadt Rheinfelden. Die Stadt bezieht dafür an Brückengeld

von 1 Pferd 4 xer

einem Güterfuhrwagen 40 xer, 50 xer 1 fl. 20 xer

einer Kutsche mit 2 Pferden 12 xer

Genaues weiß der Magistrat von Rheinfelden. Das geplante neue Zollreglement
in der Schweiz wird sich auch auf das Brückengeld auswirken. Die Landschaft
Rheintal bezahlte nie Brückengeld, sondern gab einen Beitrag zu den großen
Reparaturen. Hier wird die Breisgauische Regierung mit dem Kanton Aargau ein
Übereinkommen treffen müssen.

Holzflößerei

Je 20 Stamm Bauholz werden zusammengebunden, darauf Brennholz oder Dillen
gebunden. Niemand darf über 15 Klafter Scheiterholz flößen, bei kleinem
Wasser trägt der Rhein höchstens 8 bis 9 Klafter. Die Flößerei ist nur bei hohem
Wasserstand möglich, vor allem nach der Schneeschmelze, also im Frühjahr. Die
Flößerei beginnt bei Murg. Wallbach auf der Nagelfluh. Meist wird Holz aus dem
Hauensteinischen, dem Säckinger Stadtwald und dem Wald des Freiherrn von
Schönau zu Schwörstadt und Wehr an den Rhein geführt, dann nach Basel und
Hüningen. Flöße, die über Basel fahren, müssen PfundzollZ1) vom Holz bezahlen,
wie wenn sie in Basel verkaufen würden, das Holz muß, bevor die Fahrt fortgesetzt
wird, in Basel feilgeboten werden.

In Basel gibt es einen Rheinzoller. Der Flößer darf das Holz erst weiter
transportieren, wenn er es in Basel nicht absetzen konnte. Es ist eine Chaussee
vorhanden, die gut und praktikabel ist. Sie führt von Basel durch das
Rheintal nach Rheinfelden. Wegegelder werden nur in Rheinfelden bezogen,
davon gehören dem Zoll 1/3. Auch hier werden neue Vereinbarungen getroffen
werden müssen. Die restlichen Nebenwege sind "elend beschaffen". Es
wird kein Wegzoll genommen. Alle Wege sind sicher. Es wäre gut, den
Hauptweg von Basel über Wyhlen, Herten, Nollingen und Beuggen nach Säk-
kingen in eine Chaussee zu verwandeln.

158


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0160