Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 1.1996
Seite: 174
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0176
32 1750 erhielten die Stabhalter von Nollingen. Wyhlen. Eichsei und Herten eine Besoldung von je 20 Ib.
der von Warmbach und der Geschworene in Nordschwaben je 19 lb.

33 Handwerker (mit Landwirtschaft)

34 Taglöhner

35 Dinkel

36 Brunnen mit mineralhaltigem Wasser (?).

37 nach einer Tabelle von 1706 (GLA 229/86299) verteilte sich die Einwohnerschaft der Herrschaft
Rheintal auf



ganze Züge

halbe Züge

Taglöhner

Hintersassen

Hausarme

Vogtei Wyhlen

4

14

40

10

21

Vogtei Herten

3

10

30

1

14

Vogtei Degerfelden

3

10

30

4

14

Vogtei Eichsei

3

12

33

1

ZI

Vogtei Minsein

3

12

33

3

27

Vogtei Nollingen

4

12

32

5

21

Zusammen

20

70

198

24

124

Obwohl die Tabelle hundert Jahre früher aufgestellt wurde, scheint sie doch zu Vergleichszwecken
nicht uninteressant zu sein. Angesichts der ständigen Kriegszeiten dürfte die Zahl der Bauern, die
1706 schon nicht groß ist. eher noch abgenommen, die Zahl der Taglöhner und Armen zugenommen
haben.

38 An den Förster gezahlte Steuer für Holzzuweisungen

39 Vorkaufsrecht von Gemeinde und Bürgern gegenüber Auswärtigen

40 Wir wissen nicht, wie die Frage gelautet hat, vermutlich ging es hier um Fehlgeburten und
Abtreibungen.

41 Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts waren Liegenschaften einer Grundsteuer unterworfen. Vom
bäuerlichen Besitz war das sogenannte Rusticale. 2% vom 20-fachen Jahresertrag. zu entrichten, vom
grundherrlichen Besitz das Dominieale, 1 % vom 20-fachen Jahresertrag.

174


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-01/0176