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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 91
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-02/0093
..letzten männlichen Abstämmling dieses uralten hiesigen Geschlechts" den
Totenschein aus.I9)

Als am 20. Januar 1853 Fridolin Bugglins Besitzungen versteigert werden mußten
, erwarb Joseph Rümmelin vom Rührberg das ..Gewerth*' für 4.500 Gulden.
Hierbei erfahren wir. daß auf der Insel eine „Behausung samt Scheuer und Stallung
"' stand und das ..Gewerth" ..40 Juchart theils Acker. Matten Reben und Waldung
. ... umgränzt von den Fluten des Alt und neu= Rheins" umfaßte.20'

Im Jahre 1860 führte Joseph Rümmelin einen Streit mit der Gemeinde Wyhlen
wegen des Jagdrechts auf der Insel, das er für sich beanspruchte. Der Gemeinderat
von Wyhlen stellte sich dagegen auf den Standpunkt, daß das ..Gewerth" zum
gemeindeeigenen Jagdbezirk gehöre. Das Großherzogliche Bezirksamt Lörrach
gab aber Rümmelin recht, denn die Insel bilde ein ..durch den Rhein so abgeschlossenes
Ganzes.... daß das Wild weder ausbrechen noch an fremdem Eigentum
Schaden anrichten kann"21'.

Bei diesem Streit erfahren wir auch, daß der Altrhein ungefähr 50 bis 150
Schritt breit sei. was etwa 40 - 120 m entspricht. Die Gemeinde Wyhlen gab zwar
zu. daß die Insel bei hohem Wasserstand vom Rhein umflossen sei. aber bei
Niedrigwasser könne man den oberen Arrn^ nach Belieben zu Fuß überschreiten.
Dies sei ..allemahl im Spätjahr besonders der Fall, wo die Jagd offen ist". Deshalb
könne auch Baptist Bürgin, der Besitzer der Wyhlener Ziegelhütte, seinen Bedarf
an Sand zur Ziegel- und Backsteinfabrikation jährlich während der Winterszeit im
Bett des Altrheins holen. Und auch die Basler Schiffer würden in dieser Zeit ganze

CT

Schiffsladungen von Sand von hier abtransportieren. Der Anwalt Rümmelins.
Dr. Schilling aus Lörrach, bestätigt zwar in einem Schreiben an die Großherzog-
lieh badische Regierung des Oberrheinkreises vom 6. Juni 1860. daß der Altrhein
vor Jahren teilweise trocken war. doch inzwischen sei durch Hochwasser eine
„Erweiterung und Vertiefung des Rheinarmes" eingetreten.

Anläßlich dieser Auseinandersetzung wird auch die westlich des „Gewerths"
gelegene kleine Insel erwähnt und als „Kleingewerth" bezeichnet. Dieses gehöre
aber nicht, wie Wyhlen behauptet, dem Auhof-Besitzer Josef Bächtlin. sondern
Joseph Rümmelin.

Das Ergebnis dieses Streits ist in den diesbezüglichen Akten nicht erwähnt.
Doch muß Rümmelin das Jagdrecht zugesprochen worden sein, denn bei einem
erneuten Verkauf des „Gewerths" im Jahre 1884 wird ausdrücklich betont, daß
dem Besitzer die dortige Jagd gehöre.

Als Rümmelin bei dieser Auseinandersetzung auch von den Gemeindelasten
befreit sein wollte, weil die Insel „wenn auch nicht in politischer Beziehung, doch
faktisch von der Gemarkung Wihlen ausgeschlossen" sei. lehnte das Großherzoglich
badische Bezirksamt dies als unbegründet ab.

Nach dem Tode Rümmelins ging 1872 das „Gewerth" für 6.600 Gulden an die
Gebrüder Carl und Georg Abt. „Rentier in Basel", über.Diese verkauften die
Insel aber bereits 1876 an den in Basel wohnhaften Anton Deflacieux von St.
Etienne im Departement Loire, und zwar zum Preis von 19.200 Mark. 231 Im

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