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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
58.1996, Heft 2.1996
Seite: 145
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1996-02/0147
Erster Aufstand der Salpeterer

Nun reiste erneut eine ausgewählte Gruppe von vier Salpeterern nach Wien, in
der Hoffnung, beim Kaiser vorsprechen zu können. Statt sie zu empfangen,
schickte der Kaiser eine Kommission an den Hochrhein. Diese sollte die Verhältnisse
untersuchen, gleichzeitig aber auch die teils verweigerte Huldigung durchsetzen
. Die Bevollmächtigten versuchten zunächst, in Versammlungen die erhitzten
Gemüter zu beschwichtigen, allerdings ohne Erfolg. Jetzt hetzten die Anführer
, namentlich die beiden Müller Martin Thoma vom Haselbach und Johann
Marder von Eschbach, auch der Schmied Konrad Binkert von Dogern, heftig. Die
Lage wurde immer kritischer.

Die Kommission erkannte bald, nichts ausrichten zu können, und forderte militärischen
Beistand an. Unter Kommando des Obersten von Tüngen rückte Mitte
Mai 1728 eine Truppe von 900 Mann in das Gebiet der Grafschaft ein. Die
Bevölkerung mußte für deren Verpflegung aufkommen, was zusätzlichen Unmut
erzeugte. Trotz Verbots rief Martin Thoma für den 18. Mai 1728 die zum Widerstand
Bereiten auf, mit Waffen in Dogern zu erscheinen. An die Tausend fanden
sich mit Büchsen. Spießen. Heugabeln. Prügeln und anderen wenig wirksamen
Geräten ausgerüstet, ein. darunter auch viele bisher ruhige Bürger.

Als Oberst von Tüngen von dieser Ansammlung hörte, ließ er seine Soldaten
anmarschieren. Die Aufforderung des Obersten, wieder nach Hause zu gehen,
beantworteten die Aufständischen mit Flintenschüssen. Darauf rückte die Truppe
vor und feuerte ebenfalls. Nachdem einige Salpeterer getroffen zusammenbrachen,
ergriffen alle anderen die Flucht und warfen ihre Waffen weg.

Jetzt erfolgte eine zwangsweise Vorführung der Huldigungspflichtigen. Die
Kommission schickte ihren Bericht nach Wien, worauf das kaiserliche Urteil Anfang
1730 eintraf. Die Forderungen der Salpeterer wurden fast ausnahmslos zurückgewiesen
und die Grafschaft zur Zahlung von 19 615 Gulden zuzüglich der
Kosten für die Truppenverpflegung verurteilt. Der Müller Martin Thoma. obwohl
der Todesstrafe schuldig, wurde zu sechs Jahren Festungshaft in Belgrad und
anschließender Verbannung verurteilt. Die Strapazen überstand er jedoch nicht
lange, seine Heimat und seine Familie sah er nie mehr. Auch für Johann Marder
von Eschbach und Blasius Hottinger von Niedergebisbach lautete die Strafe auf
ewige Verbannung. Eine weitere Anzahl der an Exzessen beteiligten Salpeterer
erhielt befristete Kerker- und Arbeitshaft. Die geringer Belasteten belegte man mit
Geldstrafen. Damit endete der erste bewaffnete Salpetereraufstand.

Todesurteile nach dem zw eiten Aufstand

Der Verzicht auf Todesstrafen gab Anlaß zur Behauptung, der Kaiser fühle sich
nicht im Recht. Damit stifteten die Anführer neue Unruhe. Da schlug die Hof kam -
mer in Wien den Loskauf von der Leibeigenschaft vor. Verhandlungen zwischen

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