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Sieg der rechtmäßigen Resieruns nur durch Abwälzen der Sünde auf andere
Schultern vergessen zu machen suchen." Dies scheint aber nicht allen Beteiligten
gelungen zu sein, denn auf Grund amtlicher Verfügung wurden im Gemeinderat
und Bürgerausschuß folgende Veränderungen vorgenommen: Gemeinderat Oertlin
wurde entlassen und Altbürgermeister Althun neu ernannt. Den Bürgerausschuß
mußten Georg Friedrich Haberer und Christian Oertlin zugunsten von Johannes
Lienin und Johannes Oertlin, Zimmermann, verlassen.141
Neben Friedrich Müller haben auch die beiden Söhne des Löwenwirts Johann
Jakob Muggenfuß. Friedrich und August, aktiv an der Revolution teilgenommen.
Dafür wurden sie am 11. Mai 1850 "wegen öffentlicher Gewalttätigkeit" zu je acht
Wochen Gefängnis verurteilt. Diese waren zusammen mit Müller am 9. Juni 1849
in das Grenzacher Rathaus eingedrungen und hatten dabei ihre Seitengewehre
anbehalten.
Ebenfalls am 11. Mai 1850 wurde auch der ehemalige Soldat Ludwig Herzog
vom Hofgericht in Freiburg wegen Teilnahme am Hochverrat und Gewalttätigkeit
zu eineinhalb Jahren Arbeitshaus verurteilt. Die Bitte Herzogs, dafür in die Strafkompanie
Rastatt eingereiht zu werden, wurde abgelehnt, da er nicht mehr Soldat
sei.
Am 17. Februar 1851 ist auch das Urteil gegen Georg Friedrich Müller vom
Oberhofgericht bestätigt worden.15'
Schon am 26. Juli 1850 hatte die Großherzogliche Generalstaatskasse in Karlsruhe
dem Pfandgericht zu Grenzach mitgeteilt, daß der Zielwirt Friedrich Müller
"zur Ersatzleistung für den dem Staate durch die Revolution zugegangenen Schaden
verurtheilt worden ist". Seine sämtlichen Liegenschaften in Grenzach sollen
"zur Erwirkung eines richterlichen Unterpfandsrechts für den Staat" in das Pfandbuch
eingetragen werden. Der angerichtete Schaden wird vorläufig auf drei Millionen
Gulden veranschlagt.161
Das weitere Schicksal Friedrich Müllers
Über das weitere Schicksal von Müller liegen keine direkten Aufzeichnungen
vor. Doch aus den im Grenzacher Gemeindearchiv aufbewahrten Gerichtsprotokollen
sowie den Gewähr-. Grund- und Pfandbüchern ergibt sich anläßlich verschiedener
Geldforderungen seiner Schwestern oder derer Ehemänner und auch
bei einer Eigentumsveränderung folgendes Bild:
Am 18. März 1850 heißt es: "Friedrich Müller gegenwärtig flüchtig".17)
Im Februar 1851 erfahren wir. daß er sich "zur zeit in Lausanne bey Wittwe
Bellet Canton de Waadt" aufhält.1S'Ende April und Anfang Mai ist dann Genf als
sein neuer Wohnsitz angegeben.19'
Am 6. Dezember 1851 wurde durch Erlaß des Großherzoglichen Justizministeriums
die "polizeiliche Beschlagnahme auf das Vermögen des Fried. Müller Ziel-
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